Verbraucherschutz - Aktuelle Nachrichten – Weiterleitung zu 0900-Nummern bei Werbeanrufen bleibt verboten – DAPD
The Epoch Times - Deutschland

Aktuelle Nachrichten – Verbraucherschutz

Weiterleitung zu 0900-Nummern bei Werbeanrufen bleibt verboten

DAPD

20.04.2008

Köln – Telefonkunden dürfen bei Werbeanrufen nicht zu kostenpflichtigen 0900-Rufnummern weitergeleitet werden. Das Kölner Verwaltungsgericht hat am Freitag eine entsprechende Anordnung der Bundesnetzagentur gegen ein Telekommunikationsunternehmen vorläufig bestätigt.

Zum Schutz des Verbrauchers sei es nötig, dass das Verbot sofort gelte, entschieden die Richter. Das Untenehmen hatte gegen die Verfügung Widerspruch eingelegt und wollte mit einem Eilverfahren erreichen, dass das Verbot vorläufig nicht wirksam wird. Diesen Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht ab.

Die Firma hatte den Angaben zufolge im Auftrag von Werbekunden mit Telefoncomputern bei Verbrauchern angerufen und einen Gewinn in Aussicht gestellt, wenn eine bestimmte Taste oder Tastenkombination gedrückt werde. Nach dem Tastendruck erfolgte die Weiterleitung zu der kostenpflichtigen 0900-Nummer, selbst wenn der Telefonschluss dafür eigentlich gesperrt war.

Nach zahlreichen Beschwerden hatte die Bundesnetzagentur am 22. Februar dem Unternehmen die ungewollten Werbeanrufe wie auch die Weiterleitung zu der kostenpflichtigen Rufnummer verboten.

Das Kölner Verwaltungsgericht erklärte, gerade bei der Weiterleitung von Anrufen zu Mehrwertdienstnummern sei ein besonderer Schutz des Verbrauchers geboten. Die Weiterleitung per Tastendruck verstoße gegen das Telekommunikationsgesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Gegen die Entscheidung kann das Unternehmen innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.

(Aktenzeichen: 11 L 307/08) (AP)

 

 

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