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Ernst August erneut vor Gericht Welfenprinz kämpft gegen falsches Geständnis

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15.06.2009

Prinz Ernst- August von Hannover, vorn rechts, betritt am Montag, abgeschirmt von der Öffentlichkeit, durch einen Hintereingang das Landgericht in Hildesheim.  (AP Photo/Focke Strangmann)
Prinz Ernst- August von Hannover, vorn rechts, betritt am Montag, abgeschirmt von der Öffentlichkeit, durch einen Hintereingang das Landgericht in Hildesheim. (AP Photo/Focke Strangmann)

Hildesheim – Prinz Ernst August von Hannover hat in der Neuauflage seines Körperverletzungsprozesses seinem ehemaligen Verteidiger die Schuld für seine erste Verurteilung gegeben. Der Adelige gab am Montag vor dem Landgericht Hildesheim zwar zu, im Januar 2000 in Kenia einem Diskobesitzer „links und rechts eine symbolische Ohrfeige gegeben“ zu haben. Seine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung führte er aber auf ein gegen seinen Willen abgegebenes Geständnis zurück, das sein Anwalt erfunden habe.

„Tatsächlich bin ich von meinem früheren Verteidiger regelrecht hintergangen worden“, ließ der Prinz über seinen heutigen Anwalt zu dem Geständnis erklären, das sein früherer Verteidiger vor dem Landgericht Hannover abgegeben hatte. Der 55-jährige Adelige erschien erstmals persönlich als Angeklagter vor Gericht.

Der Vorsitzende Richter Andreas Schlüter regte nach der Erklärung des Angeklagten eine Einstellung des Prozesses „gegen Zahlung einer erheblichen Geldauflage“ an. Damit könne man „dieses leidige Verfahren zu einem insgesamt versöhnlichen Abschluss bringen“, sagte er. Verteidigung und Anklage, die einer Einstimmung gegen Geldauflage zustimmen müssen, nahmen die Anregung des Richters jedoch zunächst nicht auf.

Kein Schlagring und kein Gegenstand

Ernst August betonte in seiner fast einstündigen Erklärung, dass er bei den Ohrfeigen für den Diskobesitzer und Hotelier Josef Brunlehner „weder einen Schlagring noch einen anderen Gegenstand in der Hand“ gehabt habe. Auch einen Ring trage er nicht. Mit Blick auf die Belästigung, die die Disco für die Umgebung bedeutet habe, habe er bei den symbolischen Ohrfeigen „One for the music and one for the light“ gerufen.

Die Einlassung des Prinzen zu dem Vorfall auf der kenianischen Ferieninsel Lamu wurde von dessen heutigem Anwalt Hans Wolfgang Euler vorgetragen. Ernst August von Hannover bestätigte die Erklärung, beantwortete selbst aber keine Fragen des Gerichts.

Ein falsches Geständnis sei für ihn nie infrage gekommen, betonte der Prinz in der Erklärung zudem. Sein damaliger Verteidiger Jochen Heidemeier hatte 2004 vor dem Landgericht Hannover erklärt, Ernst August habe alkoholisiert und erregt auf den Diskobesitzer eingeschlagen und ihm sei dabei möglicherweise ein Gegenstand in die Hand gedrückt worden.

Wegen des zugegebenen Angriffs mit einem Gegenstand hatte das Landgericht Hannover den Adeligen 2004 zu einer Geldstrafe von 445.000 Euro verurteilt. Die Neuauflage des Prozesses hatte der 55-Jährige mit einem Wiederaufnahmeverfahren durchgesetzt, in dem das vorherige Urteil des Landgerichts Hannover aufgehoben wurde.

Der Angeklagte war in dem gesamten Verfahren nicht verpflichtet, persönlich vor Gericht zu erscheinen, weil es mit Widersprüchen gegen Strafbefehle begonnen hatte. Auch an dem auf insgesamt elf Tage angesetzten Prozess vor dem Landgericht Hildesheim will er nach Angaben von Anwalt Euler an den weiteren Tagen nicht teilnehmen. Als Zeugin ist unter anderem auch seine Frau Caroline von Hannover benannt. (AP)

 

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