Chinas Spion in Deutschland vor Gericht

Die Bundesanwaltschaft beschuldigt den 55-jährigen chinesischen Arzt Dr. Z. seit Ende 2005 dem chinesischen Geheimdienst Informationen über Falun Gong übermittelt zu haben.
Titelbild
Der wegen Spionage angeklagte Dr. Z. und sein Verteidiger Rechtsanwalt Otto Schily nach der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht von Niedersachsen in Celle.Foto: Renate Lilge-Stodieck/The Epoch Times
Von 29. Mai 2011

Am Oberlandesgericht Celle wird in diesen Tagen gegen einen chinesischen Spion verhandelt. Dr. Z., deutscher Staatsbürger, Arzt und Inhaber eines Verlags, wird vorgeworfen, für den chinesischen Geheimdienst und sein „Büro 610“ in Deutschland die Mitglieder und Aktivitäten von Falun Gong ausspioniert zu haben. Als Verteidiger erschien der ehemalige deutsche Innenminister Rechtsanwalt Otto Schily.

Das „Büro 610“ wurde am 10. Juni 1999 in China eingerichtet, um die ab 20. Juli 1999 einsetzende Verfolgung von Falun Gong durchzuführen – auch außerhalb der chinesischen Verfassung.

Die Bundesanwaltschaft beschuldigt den 55-jährigen chinesischen Arzt Dr. Z., seit Ende 2005 für mehrere Jahre dem chinesischen Geheimdienst Informationen über Falun Gong Praktizierende in Deutschland und Übersee übermittelt zu haben. Auch habe er E-Mail-Adressen und Passworte zur Nutzung von Web-Servern weitergegeben, die von Falun-Gong-Praktizierenden betrieben werden.

Laut Anklageschrift traf Z. bereits 2005 Frau Tang Wenjuan, Mitarbeiterin der Konsularabteilung der chinesischen Botschaft in Berlin und bot an, den chinesischen Kommunisten zu helfen, ihr „Problem“ mit Falun Gong zu lösen.

Im März 2006 traf Frau Tang Wenjuan eine Vereinbarung mit Z., dass er sich mit drei Herren, Mitgliedern der kommunistischen „610“-Organisation, im Park Inn Hotel im Zentrum Berlins treffen könnte. Einer von ihnen, namens Bin Chen, konnte durch den deutschen Verfassungsschutz als hochrangiger „610“-Beamter identifiziert werden. Im Anschluss informierte Z. den Chinesen per wöchentlichem Rapport über Skype und Telefon über Falun Gong-Praktizierende in Deutschland. Auch leitete er eingehende Falun Gong-interne Mail-Nachrichten an eine von Bin Chen angegebene Mailbox weiter.

Ferner übermittelte Z. dem „610“-Büro Informationen, als die vom Europäischen Parlament kontrollierte Satellitenfirma Eutelsat dem Falun Gong-nahen Fernsehsender NTD von Europa aus das Sendesignal über China verweigerte. Er berichtete über anstehende Diskussionen im Europäischen Parlament und versorgte das chinesische Ministerium mit Material zu Diskussionen über die umstrittene Deutsche-Welle-Journalistin Zhang Danhong. Außerdem informierte er das „Büro 610“ in einem mehr als 100 Seiten starken Bericht über die „Struktur von Falun Gong“.

Warnung blieb ungehört

Polizeiliche Ermittlungen ergaben, dass der chinesische Geheimdienst die Nachrichten in der extra eingerichteten Mailbox lesen konnte. Die deutsche Anti-Spyware ermittelte den chinesischen Nutzer in der Nähe von Shanghai und listete akribisch alle Kontaktdaten auf.

Nach dem Treffen in Berlin hat der deutsche Verfassungsschutz Z., der die deutsche Staatsbürgerschaft hat, zum ersten Mal gewarnt, nicht mit dem kommunistischen Geheimdienst zusammenzuarbeiten. Auch im Oktober 2009 und Januar 2010 wurden zwei Warnungen erteilt. Trotz der Warnungen reiste Z. erneut im April 2010 von Deutschland nach Shanghai und traf sich mit seinem Führungsoffizier.

Wie der „Spiegel“ im Mai 2010 berichtete, rechnen die deutschen Nachrichtendienste Frau Tang Wenjuan, Mitarbeiterin in der Konsularabteilung, dem chinesischen Ministerium für Staatssicherheit zu. Die chinesische „Stasi“ nimmt laut deutschem Verfassungsschutz eine zentrale Rolle bei der Auslandsspionage ein.

Z. ist, laut einer von seinem Rechtsanwalt verlesenen Erklärung, seit 1995 mit Falun Gong vertraut. Besonderes Interesse hatte er für die Übungen von Falun Gong. Er brachte in den folgenden Jahren vielen Menschen in Deutschland diese Übungen bei und sorgte mit seinem Verlag auch für die Verbreitung der zugrunde liegenden Lehre.

Seit dem Beginn der Verfolgung von Falun Gong 1999 in China stand Z. als Falun Gong-Praktizierender auf der schwarzen Liste des chinesischen Geheimdienstes und erhielt deshalb kein Visum mehr. Als im Jahr 2005 sein Vater in China erkrankte, vermittelte seine Tante in Paris den Kontakt zur Konsularabteilung der chinesischen Botschaft in Berlin.

Geständnis

Z. gestand in seiner Erklärung vor Gericht, dass er E-Mail-Nachrichten und Adressen der deutschen Gruppe von Falun Gong-Praktizierenden an Bin Chen übermittelt habe sowie Hunderte von Seiten schriftlicher Berichte über Falun Gong. Er bestritt aber, dass er direkt zu der Verfolgung beigetragen hätte. Während des Prozesses betonte der Angeklagte, dass er durch Verwandte und deren Beziehungen zu den hohen Kadern der Partei Verbindung habe. Er behauptete, dass die von ihm weitergegebenen Informationen den chinesischen Kommunisten klarmachen sollten, dass „die blutige Niederschlagung von Falun Gong ein Fehler“ war und dass er, Z., die Brücke bauen könnte zu: „Einer Lösung für die Probleme.“

Z.’s Verteidiger ist Rechtsanwalt Otto Schily, bekannt als ehemaliger Verteidiger von RAF-Terroristen und Ex-Innenminister der Regierung Schröder bis 2005. Er war der oberste Dienstherr jener Behörde, die während des Berlinbesuchs des früheren chinesischen Staatschefs Jiang Zemin im Jahr 2002 Beamte gegen alle Besucher mit „asiatischem“ Aussehen im Hotel Adlon vorgehen ließ, um jegliches Erscheinen von Falun Gong-Sympathisanten in Jiangs Umfeld zu verhindern. Die Behörde hat sich später im Rahmen eines Vergleichs für dieses unangemessene Vorgehen entschuldigt.

Im Prozessverlauf gab der Angeklagte eine 80-minütige Darstellung seines Lebens und seiner Person ab. Z. distanzierte sich unter anderem ausdrücklich von der Lehre von Falun Gong und der Lehre des Meisters Li Hongzhi. Nur die Übungen von Falun Gong und ihre Wirkung auf die Gesundheit ließ er weiterhin gelten.

Weder zwischendurch noch am Ende gab es Fragen der Bundesanwaltschaft.

Der Fall wird weiterverhandelt am 8. und 9. Juni.

 

 

 



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