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Ungleich verteilt Widerstand gegen Klinik-Gesetz

DAPD

04.01.2009

Berlin – Gegen das Klinikgesetz mit einer Nothilfe von rund 3,5 Milliarden Euro für die 2.100 deutschen Krankenhäuser regt sich noch immer Widerstand. „Wir prüfen sehr ernsthaft eine Verfassungsklage“, sagte der nordrhein-westfälische Landessozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) laut einer „Focus“-Meldung vom Wochenende. Das Bundesgesundheitsministerium reagierte mit Unverständnis.

Noch hat auch der Bundesrat dem Vorhaben nicht zugestimmt. Nur der Bundestag verabschiedete das Gesetz kurz vor Weihnachten. Nordrhein-Westfalen kritisiert dabei nicht die Finanzspritze an die Kliniken, die unter anderem zur Neueinstellung von bis zu 17.000 Pflegekräften führen soll. Die Klage soll sich laut Laumann vielmehr gegen Klauseln zur Verteilung der Mittel wenden.

Es könne nicht sein, „dass die Krankenhäuser in den einzelnen Ländern unterschiedliche Basisfallwerte bekommen“, sagte der CDU-Politiker. Nordrhein-Westfalen hätte mit Ländern wie Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein „die schlechtesten Bedingungen in Deutschland“. In einer Stellungnahme hatte Laumann bereits im November im Bundesrat über die Mittelverteilung geklagt.

Das Gesetz sieht zwar vor, die Summen anzugleichen, die in den einzelnen Ländern für bestimmte Behandlungen bezahlt werden. Allerdings werden nicht alle Unterschiede ausgebügelt. Das Prinzip „gleiches Geld für gleiche Leistung“ werde damit unterlaufen, hatte Laumann im Bundesrat kritisiert.

Eine Sprecherin von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt sagte der AP, Laumanns Ankündigung sei unverständlich. „Die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen gehören zu den Gewinnern der Reform“, sagte sie. Ein Fünftel der zusätzlichen Mittel für die Kliniken 2009 flössen in das bevölkerungsstärkste Bundesland. Darüber hinaus bekämen die dortigen Kliniken 145 Millionen Euro auf Grundlage des nächsten Schritts zur Angleichung der Vergütungen. (AP)

 

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