Aktuelle Nachrichten – Wissen
15.02.2010
Foto: AP Photo/Ed Andrieski
Denver (apn) Als Luis Jaimes-Tinajeros die Scheibe eines Autos in Denver einschlug, konnte er nicht wissen, dass er Kriminalgeschichte schreiben würde. Der Mann stahl 1,40 Dollar (etwa einen Euro) und machte sich davon. Die Spurensicherung fand zwar einen Blutstropfen auf einem der Autositze, doch der genetische Fingerabdruck passte zu niemandem in der DNA-Datei. Normalerweise wäre der Fall für die Polizei kaum zu lösen gewesen, doch ein neues Ermittlungsverfahren wurde dem Täter zum Verhängnis.
Der US-Staat Colorado erlaubt neuerdings ausdrücklich, eine DNA-Probe auf Verwandtschaft mit polizeibekannten Straftätern abzugleichen. Die Ermittler aus Denver kamen so auf einen Bruder des Autoknackers. Sie waren auf einmal ganz dicht an der Lösung des Falls. Und sie lösten eine Debatte darüber aus, was der Staat mit den DNA-Spuren seiner Bürger tun darf.
In Deutschland regelt die Strafprozessordnung eindeutig, wie die Polizei mit genetischen Fingerabdrücken umzugehen hat. „Alles, was über die reine Identifizierung eines Spurenverursachers hinausgeht, ist nicht erlaubt, so auch die Suche nach nahen Angehörigen“, erklärt Sandra Clemens, Sprecherin des Bundeskriminalamts, auf Nachfrage der Nachrichtenagentur DAPD.
In den USA zieht eine wachsende Zahl von Ermittlungsbehörden aber derweil in Erwägung, auf den Abgleich der Familien-DNA zu setzen, wenn es keinen direkten Treffer in der Datei gibt. Wissenschaftler sagen der neuen Methode eine große Zukunft voraus.
„Wie können wir einem Vergewaltigungsopfer ins Gesicht sehen und sagen: 'Wir hätten das verhindern können, wenn wir diese Spur verfolgt hätten'?“, fragt Frederick Bieber, Medizinprofessor an der Universität Harvard. Als Co-Autor einer Studie kommt er zu dem Ergebnis, dass mit der neuen Methode bis zu 40 Prozent mehr Verbrechen aufgeklärt werden könnten, bei denen es eine DNA-Spur gibt.
Kritiker halten dem Verwandtschaftstest entgegen, dass er zur Verdächtigung unschuldiger Menschen führen kann. Wer mit einem Straftäter verwandt ist, könnte irrtümlich festgenommen und stundenlang verhört werden. „Außer dem Pech, dass man einen Verwandten hat, der auf die schiefe Bahn geraten ist, gibt es keinen Anhaltspunkt, dass man ein Verbrechen begangen hat“, sagt Erin Murphy, Juraprofessorin an der Universität Berkeley in Kalifornien.
Bislang sind Kalifornien und Colorado die einzigen US-Staaten, die den Familien-Abgleich in der jeweils eigenen DNA-Datenbank ausdrücklich erlauben. Maryland hat die Methode verboten. Die Bundespolizei FBI prüft noch, ob ihre Datenbank mit 7,4 Millionen Proben dafür genutzt werden darf. Derzeit ist das Verfahren nicht erlaubt. FBI-Laborleiter Christian Hassel sagt, dass seine Behörde noch keine eigene Position in der Frage habe. Im Gesetz, auf dessen Grundlage die DNA-Datei seit 1994 aufgebaut worden ist, sei dieses Problem nicht geregelt.
Bei der neuen Methode wird das Y-Chromosom einer DNA-Probe von einem Tatort einer genauen Untersuchung unterzogen. Ähnlich wie bei einem Vaterschaftstest kann dann festgestellt werden, ob sich ein naher Verwandter in der Straftäter-Datei befindet. Da dieser Abgleich nur mit dem Y-Chromosom möglich ist, das nur Männer in ihren Genen tragen, können Frauen mit dieser Methode nicht identifiziert werden.
Als die Polizei von Denver den Bruder des Autoknackers Jaimes-Tinajeros identifiziert hatte, war es nur noch ein kurz Weg, bis sie ihn selbst überführt hatte. Der Mann wurde festgenommen. Eine zweite DNA-Probe ergab, dass das Blut aus dem Wagen von ihm stammte. Jaimes-Tinajeros gestand die Tat. (AP)
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