Anwälte hoffen auf baldige Haftentlassung von Middelhoff

Essen (dpa) - Nach gut fünf Monaten in Untersuchungshaft steht eine Entlassung des früheren Topmanagers Thomas Middelhoff nach Einschätzung seiner Anwälte unmittelbar bevor. Bei der Bereitstellung der geforderten Kaution müssten nur noch…
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Middelhoff war unter anderem wegen Untreue im November vergangenen Jahres zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden.Foto: Oliver Berg/Archiv/dpa
Epoch Times23. April 2015
Nach gut fünf Monaten in Untersuchungshaft steht eine Entlassung des früheren Topmanagers Thomas Middelhoff nach Einschätzung seiner Anwälte unmittelbar bevor.

Bei der Bereitstellung der geforderten Kaution müssten nur noch einige Formalien geklärt werden, sagte Middelhoffs Anwalt Hartmut Fromm am Donnerstag und bestätigte damit einen entsprechenden Bericht des „Westfalen-Blatts“ (Donnerstag).

Ein Sprecher des Essener Landgericht konnte einen Eingang der Kaution zunächst auf Anfrage nicht bestätigen. Die Sicherheitsleistung für die Freilassung des Managers war von dem Gericht auf 895 000 Euro festgesetzt worden.

Middelhoff war unter anderem wegen Untreue im November vergangenen Jahres zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Der Manager war sofort nach dem Urteil Mitte November wegen Fluchtgefahr im Gerichtssaal verhaftet worden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Middelhoff bestreitet die Vorwürfe.

Mit einer möglichen Haftentlassung sei in den kommenden Tagen zu rechnen, sagte Fromm. Es sei geplant, rund 500 000 Euro der geforderten Gesamtsumme als Bürgschaft bereitzustellen und den Rest in bar. Das Geld werde von Privatpersonen zur Verfügung gestellt. Middelhoff selbst hatte Ende März einen Antrag auf Privatinsolvenz gestellt.

Nach seiner Freilassung werde Middelhoff voraussichtlich in seine Bielefelder Villa ziehen und seine medizinische Behandlung ambulant fortsetzen, so der Anwalt. Der 61-Jährige leidet an einer Autoimmunerkrankung, die nach Darstellung seiner Anwälte in der Haft aufgetreten ist und zunächst nur unzulänglich behandelt worden sei.

(dpa)


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