Bahngewerkschaften dringen auf Tarifabschluss

Fulda/Frankfurt (dpa) - Vor den nächsten Verhandlungsrunden dringen die beiden Gewerkschaften bei der Deutschen Bahn auf baldige Tarifabschlüsse. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) nannte als Zieldatum den 1. Juni. „Nach gut einem…
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Die Bahn-Gewerkschaften werden ungeduldig, sie sehnen sich nach Tarif-Abschlüssen.Foto: Arno Burgi/dpa
Epoch Times14. April 2015
Vor den nächsten Verhandlungsrunden dringen die beiden Gewerkschaften bei der Deutschen Bahn auf baldige Tarifabschlüsse. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) nannte als Zieldatum den 1. Juni.

„Nach gut einem Jahr intensiver Verhandlungen brauchen wir jetzt ein Ergebnis“, verlangte die EVG-Verhandlungsführerin Regina Rusch-Ziemba. Das hätten Bundesvorstand und Tarifkommission in Fulda beschlossen.

Der GDL-Vorsitzende Claus Weselsky kündigte nach einem Bericht der „Bild“-Zeitung (Dienstag) den Abbruch der Verhandlungen an, sollte in der kommenden Runde an diesem Donnerstag und Freitag kein Durchbruch gelingen. Neue Streiks wären dann „vorprogrammiert“, habe Weselsky in einem internen Brief geschrieben.

Die GDL wollte das Schreiben nicht kommentieren. „Wir setzen auf gute Verhandlungen und drohen nicht schon vorher mit Streiks“, sagte eine Sprecherin der Gewerkschaft. Bahn und GDL haben nach Angaben des Unternehmens für den 27. April und den 29. April in Frankfurt weitere Verhandlungstermine vereinbart.

Mit der EVG trifft sich die Bahn am 23. April wieder am Verhandlungstisch. „Wir wollen einen Abschluss zum 1. Juni 2015, der unsere Forderung nach sechs Prozent, mindestens aber 150 Euro mehr pro Monat abbildet“, machte Rusch-Ziemba deutlich. „Dabei ist uns wichtig, dass wir einen gleichen, gemeinsamen Abschluss für alle Beschäftigten erzielen.“

Die GDL strebt für alle Mitglieder, die zum Zugpersonal gehören, eigene Tarifverträge an. Im März gab es ein Zwischenergebnis: Beide Seiten verständigten sich darauf, Zugbegleiter und Bordgastronomen in einen Flächentarifvertrag aufzunehmen, der bisher nur für Lokomotivführer gilt.

(dpa)


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