Klage gegen Gigaliner – 25-Meter-LKWs sind ein Risiko für alle Verkehrsteilnehmer

Seit Januar 2017 sind Gigaliner im Straßenverkehr zugelassen. Die "Allianz pro Schiene" und die "Deutsche Umwelthilfe" klagen gegen die Zulassung, da diese nach ihrer Ansicht gegen europäisches Recht verstoße.
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Seit dem 1. Januar 2017 sind Gigaliner auf deutschen Straßen zugelassen, eine Klage gegen den Einsatz läuft.Foto: Marijan Murat/dpa
Epoch Times4. April 2017

Die „Allianz pro Schiene“ und die „Deutsche Umwelthilfe“ stellen am Mittwoch Details zu ihrer Klage gegen den Einsatz von Lang-Lkw auf deutschen Straßen vor.

Nach Ansicht der Verbände verstößt die zum Jahreswechsel erteilte Zulassung der sogenannten Gigaliner gegen europäisches Recht. Sie gefährde außerdem Deutschlands Klimaziele und stelle ein Risiko für alle Verkehrsteilnehmer dar, argumentieren die Kläger.

Seit Jahresbeginn können die Lang-Lkw auf rund 11.600 Straßenkilometern regulär fahren. Nach einem fünf Jahre langen Feldversuch erlaubte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) den Regelbetrieb für drei Gigaliner-Typen, zwei andere werden weiterhin getestet.

Die Gigaliner dürfen bis zu 25,25 Meter lang und 44 Tonnen schwer sein.

Lang-LKW sind ein Sicherheitsrisiko in Tunneln – Nothaltebuchten zu kurz

Mit Anfang des Jahres sind Lang-LKW im Straßenverkehr zugelassen. Zu der vom Bundesverkehrsministerium veröffentlichten Ausnahme-Verordnung für den streckenbezogenen Regelbetrieb von Lang-LKW ab dem 1. Januar 2017 erklärte Stephan Kühn, Sprecher für Verkehrspolitik (Grüne), dass bei der Regelzulassung der Riesenlaster Verkehrsminister Dobrindt Sicherheitsbedenken ignoriert und zusätzliche Infrastrukturkosten verschweigt.

Die Bundesbehörde bestätigte nach dem Abschluss des Probebetriebes die Sicherheitsrisiken, die mit dem Einsatz der Riesenlaster verbunden sind.

Lang-Lkw passen nicht in die Nothaltebuchten der längeren Straßentunnel. Diese Fahrzeuge würden bei einer Panne fast zwei Meter in die rechte Fahrbahn ragen. Hieraus könnten „erhebliche Beeinträchtigungen des fließenden Verkehrs resultieren“, urteilen die Beamten der Bundesanstalt.

Die Größe und Länge der Lang-Lkw vergrößern zudem das Problem mit den überlasteten Autobahn-Parkplätzen zusätzlich. Die Riesenlaster passen nicht in die Schrägparkplätze auf Autobahnrastplätzen. Die Kosten für die Schaffung zusätzlicher Stellplätze verschweigt Dobrindt. (ks mit Material von afp)

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