Andrea Nahles weist Vorstoß zu 12 Euro Mindestlohn zurück

Andrea Nahles weist die Forderung nach einer Anhebung des Mindestlohnes auf 12 Euro zurück. Auch die Arbeitgeber protestieren: "Die Politik sollte sich aus der Diskussion um die künftige Höhe des gesetzlichen Mindestlohns heraushalten."
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Mehr als die Hälfte der angestellten Nebenjobber macht den Minijob zusätzlich zur Vollzeitbeschäftigung.Foto: Axel Heimken/dpa/dpa
Epoch Times3. November 2017

SPD-Bundestagsfraktionschefin Andrea Nahles hat die Forderung von Partei-Vize Olaf Scholz nach einer Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde zurückgewiesen: „Von der politischen Anhebung des Mindestlohns bin ich nicht überzeugt“, sagte Nahles der „Passauer Neuen Presse“.

„Wir haben die Anpassung des Mindestlohns in die Hände der Mindestlohnkommission und damit der Sozialpartner gegeben. Sie berücksichtigen insbesondere die Lohnentwicklung insgesamt. Das sollte auch so bleiben“, so Nahles weiter.

Scholz hatte zuvor im „Spiegel“ einen deutlich höheren Mindestlohn gefordert: „Wir sollten den Mindestlohn in einem überschaubaren Zeitraum auf zwölf Euro pro Stunde anheben“, sagte er dem Nachrichtenmagazin.

Nahles sagte dazu, Scholz habe zwar Recht damit, dass Wachstum, ordentliche Löhne und ordentliche Renten kein Widerspruch seien, sondern sich gegenseitig beförderten. „Anständige Löhne und Renten“ seien notwendig.

Sie verwies jedoch auf andere Instrumente als die Anhebung des Mindestlohnes: „Dazu gehören viele Punkte, über die wir im Zusammenhang reden müssen: Die Stärkung der Tarifbindung, stabile Beschäftigungsverhältnisse und Reformen in der Rente.“

Kritik am Scholz-Vorstoß kommt auch von den Arbeitgebern: „Die Politik sollte sich aus der Diskussion um die künftige Höhe des gesetzlichen Mindestlohns heraushalten. Die Höhe des Mindestlohns darf nicht Spielball parteipolitischer Interessen werden“, sagte Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der „Passauer Neuen Presse“.

„Um eine willkürliche Festlegung zu verhindern, haben sich die Mitglieder der unabhängigen Mindestlohnkommission einvernehmlich darauf geeinigt, die Anpassung regelmäßig an der Entwicklung des Tarifindex des Statistischen Bundesamts zu orientieren. Das hat sich bewährt, und dabei muss es bleiben.“ (dts)



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