Rentenbescheide für Angestellte im Bundestag fehlerhaft – Gilt der Ost- oder der West-Rentenwert?

Prüfer der Rentenversicherung beanstanden die Grundlage für die Renten von Angestellten der Abgeordneten, der Fraktionen und der Bundestagsverwaltung. Ihnen droht nun eine Neuberechnung nach dem "Ost-Rentenwert". Bisher galt der "West-Rentenwert" der alten Bundesländer.
Epoch Times9. April 2017

Der Bundestag hat laut einem Zeitungsbericht die Rentenbescheide für seine Angestellten womöglich fehlerhaft erstellt. Prüfer der Deutschen Rentenversicherung hätten die Grundlage für die Renten von Angestellten der Abgeordneten, der Fraktionen und der Bundestagsverwaltung beanstandet, berichtete die „Welt am Sonntag“. Mehreren tausend Beschäftigten drohe nun, dass die Beiträge und die Höhe ihrer Renten nach dem sogenannten „Ost-Rentenwert“ neu berechnet werden.

Bisher gilt dem Bericht zufolge der „West-Rentenwert“ der alten Bundesländer. Die Rentenversicherung bezweifele jedoch, dass die dafür nötigen Vorschriften eingehalten wurden.

Das Parlament gibt laut „WamS“ als Arbeitsplatz für alle Mitarbeiter den Reichstag im früheren Westteil von Berlin an, mit der Adresse Platz der Republik 1. Tatsächlich arbeiteten die meisten aber in Gebäuden, die im ehemaligen Ostteil der Hauptstadt liegen, etwa in der Straße Unter den Linden.

„Die Beschäftigten erhalten einheitlich Arbeitsentgelte nach Westtarif. Sie wurden und werden von der Bundestagsverwaltung auch sozialversicherungsrechtlich einheitlich nach Westrecht behandelt“, sagte Denis McGee von der Rentenversicherung Berlin-Brandenburg der „WamS“.

Geografische Lage der Arbeitsstätte entscheidend

Ob es bei dieser Einstufung bleiben könne, werde nun überprüft. Der Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund, Dirk von der Heide, sagte der Zeitung: „Wir prüfen die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben im Sozialgesetzbuch.“ Zu den Konsequenzen für die Beschäftigten sei derzeit aber noch keine Aussage möglich.

Das Problem wurde dem Bericht zufolge auch in einem internen Vermerk des Ältestenrats des Bundestags erörtert. Darin heißt es laut „Welt am Sonntag“, die Rentenversicherung sei der Auffassung, dass die geografische Lage der Arbeitsstätten entscheidend sei und daher erfolgte Beitragszahlungen „gegebenenfalls rückabzuwickeln“ seien.

Auch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) und die Kommission für Angelegenheiten von Mitarbeitern hätten die Fraktionen kürzlich über das Renten-Dilemma in Kenntnis gesetzt, berichtete die „WamS“. (afp)

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