Auskunft über Gehälter: Bundestag verabschiedet Gesetz für mehr Lohngleichheit

Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten sollen künftig einen Anspruch auf ein Auskunftsrecht über das Gehalt von Kollegen auf einer gleichwertigen Stelle haben.
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BauarbeiterFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times30. März 2017

Der Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetzt beschlossen, das für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern sorgen soll.

Es sieht vor, dass Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten künftig einen Anspruch auf ein Auskunftsrecht über das Gehalt von Kollegen auf einer gleichwertigen Stelle haben sollen.

Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten müssen zudem künftig regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Lohngleichheit informieren.

Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) wollte das Auskunftsrecht ursprünglich auch für Mitarbeiter kleinerer Unternehmen gesetzlich verankern. Die Union hatte sich aber dagegen gesperrt. Dennoch begrüßte Schwesig den Beschluss: „Ich bin überzeugt davon, dass das neue Gesetz langfristig zu einem Kulturwandel in den Unternehmen und der Gesellschaft beitragen und das Tabu gebrochen wird, über Geld nicht zu sprechen.“

„Wir wollen, dass Frauen genauso fair bezahlt werden wie Männer“, erklärte Schwesig. Durch die Neuregelung müssten sich die Unternehmen mit ihren Entgeltstrukturen beschäftigen. Die SPD-Ministerin hofft auf einen „Kulturwandel“ in Firmen und Gesellschaft, damit das Tabu gebrochen wird, über Geld nicht zu sprechen.

Das Auskunftsrecht bringt 90 Prozent der Frauen „gar nichts“

Die Grünen glauben nicht, dass Schwesig ihr Ziel durch das Gesetz erreicht. Das darin enthaltene Auskunftsrecht bringe mehr als 90 Prozent der berechtigten Frauen „gar nichts“, kritisierte die Grünen-Politikerin Beate Müller-Gemmeke. „Sie könnten einfach bei der Gewerkschaft nach ihrem Tarifvertrag fragen.“ Mehr Auskunft würden sie von ihrem Arbeitgeber auch nicht bekommen.

„Nur fünf Prozent der Unternehmen sind zu einer betrieblichen Prüfung ihrer Entgeltstruktur aufgefordert“, kritisierte Müller-Gemmeke. Eine „Verpflichtung“ dazu gebe es nicht. Prüfverfahren müssten aber verpflichtend seien, „sonst täuscht dieses Gesetz nur politisches Handeln vor“.

Frauen in Deutschland verdienen im Durchschnitt 21 Prozent weniger als Männer. Selbst wenn herausgerechnet wird, dass sie häufiger in Teilzeit arbeiten, seltener Führungsposten übernehmen und eher in schlechter bezahlten Berufen tätig sind, verbleibt noch immer ein Lücke. (dts/afp)



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