Es geht ums Geld: Bausparkassen dürfen zuteilungsreife Verträge nicht kündigen

Bausparkassen haben kein Recht, zuteilungsreife Altverträge zu kündigen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Dienstag verkündeten Urteil entschieden.
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EuroscheineFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times9. November 2016

Dem Urteil des OLG zufolge können Bausparkassen Verträge nur nach einer vollständigen Ansparung der Bausparsumme kündigen.

Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar geklagt, das 1991 einen Bausparvertrag über eine Bausparsumme von damals 23.000 DM (rund 11.500 Euro) abgeschlossen hatte. Der Bausparvertrag war seit 2002 zuteilungsreif, das Darlehen wurde allerdings von den Klägern nicht abgerufen. Das Guthaben wird nach den vertraglichen Vereinbarungen mit 2,5 Prozent verzinst. Im Jahr 2015 kündigte die Bausparkasse den Vertrag.

Dem Urteil des OLG zufolge können Bausparkassen Verträge nur nach einer vollständigen Ansparung der Bausparsumme kündigen. Begründung: In der Ansparphase sei die Bausparkasse rechtlich eine „Darlehensnehmerin, die das Darlehen noch nicht vollständig empfangen“ habe. Vollständig empfangen habe die Bausparkasse das Darlehen erst, wenn die Bausparsumme erreicht sei – nicht bereits, wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif sei.

Die Bausparkasse sei aber „nicht schutzlos“, wenn Bausparer nicht weiter einzahlen, denn sie könne ihren Anspruch auf weitere „Besparung des Vertrages“ bis zum Erreichen der Bausparsumme durchsetzen. Erst wenn der Sparer dieser Verpflichtung nicht nachkomme, habe die Bausparkasse eine Kündigungsrecht.

Die Frage des Kündigungsrechts von Bausparkassen bei nicht vollständig angesparter Bausparsumme wird von den Obergerichten unterschiedlich beantwortet. Daher wird letztlich der Bundesgerichtshof entscheiden müssen.

Bausparkassen in Deutschland kündigen bereits seit einigen Jahren Verträge, deren Guthaben die vereinbarte Bausparsumme erreicht hat. Während die hochverzinsten Altverträge für Sparer eine lukrative Angelegenheit sind, weil andere Geldanlagen wie Tagesgelder oder Festgeld inzwischen kaum noch Zinsen bringen, empfinden die Bausparkassen die für sie teuren Altverträge zunehmend als Last.  (afp)

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