EU-Kommission: VW-Pläne zur Entschädigung im Diesel-Skandal unzureichend

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Volkswagen-WerkFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times24. Oktober 2016

Aus Sicht der Europäischen Kommission sind die Pläne von VW zur Entschädigung der vom so genannten Dieselgate-Skandal betroffenen Kunden in Europa bisher völlig unzureichend. „VW unterstreicht in dem vorgeschlagenen Plan die Absicht, die Unannehmlichkeiten für die Verbraucher zu minimieren, aber der Plan enthält keine einzige spezifische Maßnahme um das zu erreichen“, schrieb die für Verbraucher- und Justizfragen zuständige EU-Kommissarin Vera Jourova jetzt an den VW-Konzern, berichtet die „Welt“. Damit habe Jourova auf einen „Aktionsplan“, den Volkswagen am 5. Oktober in Brüssel eingereicht hatte, reagiert.

Das Unternehmen versprach im Rahmen dieses Aktionsplans, bis Herbst 2017 alle von der Diesel-Manipulation betroffenen Fahrzeuge zu reparieren. Insgesamt sind rund acht Millionen Fahrzeuge in Europa betroffen. „Volkswagen muss in rechtsverbindlicher Art und Weise und ohne zeitliche Limits garantieren, dass die Reparaturen funktionieren und keine negativen Auswirkungen haben“, sagte ein unmittelbar mit der Angelegenheit vertrauter Kommissionsbeamter der „Welt“. Jourova forderte Volkswagen in dem Schreiben auf, den betroffenen Kunden mehr anzubieten als im Rahmen eines normalen Rückrufs von Fahrzeug bei technischen Defekten, schreibt die „Welt“. „Der Plan sollte den Konsumenten weitere Vorteile anbieten, die deutlich über das hinausgehen, das normalerweise Kunden gewährt wird, wenn sie ihre Autos wegen unvorhersehbarer technische Probleme bringen müssen“. So sollte Volkswagen bestimmten Kunden besonders schnell Reparaturen gewähren oder ihnen das Fahrzeug „zu vorteilhaften Bedingungen“ abkaufen – etwa dann, wenn sie in ein anderes Land umziehen oder wenn sie ihr Fahrzeug aufgrund persönlicher oder familiärer Bedingungen schnell verkaufen müssen. Jourova begründet das damit, dass es sich bei diesem Rückruf nicht um einen normalen Defekt handelt. Es deute viel darauf hin, dass Volkswagen mit dem illegalen Einsatz von Betrugssoftware gegen „mehrere Bestimmungen“ der Verordnung gegen unlautere Geschäftspraktiken verstoße haben, schreibt die Kommissarin. Wie Jourova in ihrem Schreiben weiter mitteilt, reiche ein Ersatzwagen am Tag der Reparatur nicht aus. „Den Kunden in ihrer Mobilität am Tag der nötigen Updates zu unterstützen ist eine normal Geschäftspraxis in solchen Fällen und kann deswegen nicht als ein `Bonus` angesehen werden“, kritisiert Jourova. Zudem forderte sie mehr Rechtssicherheit für die betroffenen Kunden ein, dass mit der Reparatur der Fahrzeuge auch keine Nachteile verbunden sind. Volkswagen hatte bislang eine „Konformitätsbescheingung“ in Aussicht gestellt, in dem zugesichert wird, dass sich etwa Leistung, Verbrauch, Lautstärke und Drehmoment nicht änderten. Der Justizkommissarin ist das nicht genug. „Volkswagen muss die Autos voll in Einklang mit den Eigenschaften, Spezifikationen und den speziellen Charakteristika bringen, die vom Unternehmen durch Statements, Werbung oder Broschüren im Verkauf beworben wurden“, schreibt Jourova. Sie forderte weiter: „Der Konformitätsnachweis sollte auch bestätigen, dass es keinen negativen Einfluss auf andere Aspekte gibt, etwa die Haltbarkeit des Autos, und dass es nicht zu anderen Unannehmlichkeiten für Kunden kommt, etwa einen Anstieg der Wartungskosten.“ Darüber hinaus solle Volkswagen auch sicherstellen, dass die Autos auch wirklich – wie zugesagt – bis Herbst 2017 repariert werden. So verlangt Jourova eine klare und öffentliche Aufstellung darüber, wie viele Autos in jedem EU-Land noch betroffen sind, um die Fortschritte zu kontrollieren. Diese Liste sollte mindestens monatlich aktualisiert werden. Laut „Welt“ wird VW-Vorstand Sanz am kommenden Donnerstag in Brüssel mit Jourova über Entschädigungen für die betroffenen Kunden verhandeln. (dts)



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