OLG Frankfurt will am 30. November Entscheidung zu Telekom-Aktie verkünden

Im erneuten Prozess um mögliche Schadenersatzansprüche von Kleinanlegern nach dem dritten Telekom-Börsengang will das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 30. November eine Entscheidung verkünden.
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Telekom-LogoFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times27. Oktober 2016

Im erneuten Prozess um mögliche Schadenersatzansprüche von Kleinanlegern nach dem dritten Telekom-Börsengang will das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 30. November eine Entscheidung verkünden. Diesen Termin legte der Senat nach der mündlichen Verhandlung am Donnerstag fest, wie das Gericht mitteilte. In dem Verkündungstermin muss allerdings nicht zwangsläufig ein Urteil fallen, das Gericht könnte auch einen Beschluss zum weiteren Verfahrensgang verkünden.

Der erneute Anlegerschutzprozess vor dem Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) war nötig geworden, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im Dezember 2014 grundlegende Fehler in dem Prospekt zu der Telekom-Aktie festgestellt und in diesem Punkt einen früheren Beschluss des Oberlandesgerichts aufgehoben hatte.

Dem BGH-Urteil zufolge hatte die Telekom in dem Verkaufsprospekt aus dem Jahr 2000 verschleiert, dass Aktien des US-Telekommunikationsunternehmens Sprint nicht verkauft, sondern nur konzernintern übertragen worden waren. Entgegen seiner Darstellung habe der Konzern deshalb weiterhin das volle Risiko eines Kursverlustes der Sprint-Aktien in Höhe von 6,6 Milliarden Euro getragen, befand der BGH vor knapp zwei Jahren.

Aufgrund des Karlsruher Urteils muss das OLG Frankfurt in dem erneuten Verfahren prüfen, ob die Telekom zu Schadenersatzzahlungen von bis zu 80 Millionen Euro an die rund 17.000 Anleger verpflichtet ist, die beim dritten Telekom-Börsengang Geld verloren hatten. (afp)



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