Presseverlage schließen Absprachen bei Verkaufspreisen nicht aus

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Zeitungen und Zeitschriften an einem KioskFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times10. April 2017

Nach der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) schließen Presseverlage Absprachen bei Abo- und Einzelverkaufspreisen nicht aus. „Die GWB-Novelle wird die Marktprozesse im Verlagswesen sicherlich beleben“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Dietmar Wolff, dem „Handelsblatt“. Die Verlage würden nun prüfen, welche Modelle der Kooperation für sie sinnvoll seien und was der jeweilige Markt ermögliche.

„Dabei dürfen die Verlage jetzt auch Vereinbarungen über Abo- und Einzelverkaufspreise einbeziehen“, sagte Wolff. „Kreativität ist gefragt.“ Ende April, spätestens Anfang Mai, soll die 9. GWB-Novelle in Kraft treten. Gerade hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Dann können Presseverlage völlig neuartige Kooperationen eingehen. Der verlagswirtschaftliche Bereich ist dann komplett vom Kartellverbot ausgenommen. Presseverlage dürfen also im Werbegeschäft, bei der Herstellung, im Vertrieb, bei Druck und Zustellung ganz offiziell Absprachen treffen. Die Freistellung gilt zunächst bis Ende 2027 und klammert den redaktionellen Bereich explizit aus. Wettbewerbsexperten hatten vor dem Wirtschaftsausschuss des Bundestages darauf hingewiesen, dass weder dem Gesetzestext noch der Begründung zu entnehmen sei, ob eine Kooperation auch hinsichtlich des Verkaufs, zum Beispiel durch gemeinsame Festlegung von Verkaufspreisen, möglich sein könnte. Der BDZV hingegen legt die GWB-Novelle nun aber offenbar offensiv aus. (dts)



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