Rentenversicherung: Selbst „ganz erhebliche Erhöhung des gesetzlichen Rentenniveaus“ beseitigt Altersarmut nicht

Selbst eine ganz erhebliche Erhöhung des gesetzlichen Rentenniveaus würde bei zwei Drittel der heute von Altersarmut Betroffenen nicht dazu führen, dass sie auf ein Einkommen oberhalb des Grundsicherungsanspruchs kämen, heißt es in einem Schreiben des Deutschen Rentenversicherung Bund an den Bundestag.
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Arme Rentner.Foto: Stephanie Pilick/dpa
Epoch Times23. Januar 2017

In der Debatte um die Bekämpfung von Altersarmut hat die Rentenversicherung vor falschen Strategien gewarnt: Selbst eine ganz erhebliche Erhöhung des gesetzlichen Rentenniveaus würde bei zwei Drittel der heute von Altersarmut Betroffenen nicht dazu führen, dass sie auf ein Einkommen oberhalb des Grundsicherungsanspruchs kämen, heißt es in einem Schreiben des Deutschen Rentenversicherung Bund an den Bundestag, aus dem die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montag) zitieren.

Die Behörde, die für rund 30 Millionen Versicherte und Rentner zuständig ist, beruft sich auf eine von ihr geförderte, aktuelle Studie: Danach beziehen rund 24 Prozent der heutigen Empfänger von Grundsicherung im Alter überhaupt keine Rente aus der gesetzlichen Versicherung. Weitere 40 Prozent der Betroffenen erhalten demnach eine gesetzliche Rente von weniger als 400 Euro.

„Es ist inzwischen wohl unstrittig, dass Altersarmut häufig auf konkret benennbare Ursachen zurückzuführen ist und es zu ihrer Bekämpfung gezielter, an diesen Ursachen orientierter Ansätze bedarf“, heißt es in der Stellungnahme weiter. Ein höheres Rentenniveau löse die Probleme von spezifischen Gruppen mit erhöhtem Altersarmutsrisiko dagegen nicht.

Doch befürwortet die Rentenversicherung als Mittel gegen Altersarmut die Einführung einer Alterssicherungspflicht für Selbständige – die bislang nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen sollten vorzugsweise in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.

Rückendeckung gibt die Behörde Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bei ihrer Forderung, sogenannte Haltelinien für die gesetzliche Rente über das Jahr 2030 hinaus bis 2045 festzuschreiben: Das Einziehen solcher Leitplanken sei „unabdingbar“, heißt es in dem Schreiben. Die Haltelinien müssten sowohl ein zu starkes Absinken des Rentenniveaus als auch einen zu starken Anstieg des Beitragssatzes verhindern. (dts)



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