Kartellamt will Einzelhandel besser vor Internetplattformen wie Amazon schützen

Das Bundeskartellamt will schärfer gegen exklusive Vertriebskooperationen zwischen den Herstellern von Markenartikeln und großen Internetplattformen wie Amazon vorgehen.
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Versandabteilung des Amazon-Logistikzentrums in Pforzheim.Foto: Jan-Philipp Strobel/dpa/dpa
Epoch Times17. August 2017

Zum Schutz des Einzelhandels will das Bundeskartellamt schärfer gegen exklusive Vertriebskooperationen zwischen den Herstellern von Markenartikeln und großen Internetplattformen wie Amazon vorgehen. „Wenn wir die Innenstädte retten wollen, müssen wir auch dafür sorgen, dass auch die kleinen Einzelhändler ihre Chancen im Netz nutzen können“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.

Wenn die Einzelhändler „auf Dauer überleben sollen, brauchen sie mit ziemlicher Sicherheit Einnahmen aus dem E-Commerce“, sagte Mundt der Zeitung.

Es gebe aber immer wieder Fälle, bei denen große Hersteller Einzelhändlern den Online-Vertrieb über fremde Plattformen generell verbieten würden, jedoch selbst mit Plattformen wie Amazon zusammenarbeiteten.

Mundt verlangt daher eine Umkehr der Beweislast. Hersteller dürften den Online-Verkauf über Drittplattformen dann nur noch untersagen, wenn sie dafür stichhaltige Gründe anführen könnten.

„Die digitale Welt wird im Wettbewerbsrecht möglicherweise unkonventionelle Antworten erfordern“, sagte Mundt.

Da sich große Internetplattformen „scheinbar unaufhaltsam ausbreiten und immer neue Segmente besetzen“, müssten die Wettbewerbsbehörden „neue kartellrechtliche Wege gehen“. Unter anderem verwies der Kartellamtspräsident auf Überlegungen, bereits eine „wettbewerbsbedrohende Monopolisierung“ zu regulieren oder gar zu verbieten.  (AFP)



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