Verbraucherschützer verklagen Deutsche Bank, Postbank und Sparkasse Holstein wegen teurer Basiskonten

Gegen die Deutsche Bank, die Postbank und die Sparkasse Holstein ist Klage eingereicht worden, weil die Entgelte für Basiskonten "unangemessen" sind. Das erklärt der Bundesverband der Verbraucherzentralen.
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Postbank Finanzcenter.Foto: Getty Images
Epoch Times3. März 2017

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht juristisch gegen hohe Gebühren für Basiskonten vor. Gegen die Deutsche Bank, die Postbank und die Sparkasse Holstein sei Klage eingereicht worden, weil deren Entgelte für Basiskonten „unangemessen“ seien, erklärte der vzbv am Freitag. Die Verbraucherschützer forderten zudem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), Leitlinien für angemessene Entgelte zu formulieren.

Seit vergangenem Juni haben alle Menschen in Deutschland das Recht auf ein Konto mit grundlegenden Funktionen. Alle Banken sind seitdem verpflichtet, sogenannte Basiskonten anzubieten. Dabei handelt es sich um ein Konto meist ohne Kreditrahmen, das die Nutzung der grundlegenden Zahlungsdienste ermöglicht – also Ein- und Auszahlungen, Lastschriften, Überweisungen und Zahlungskarten.

Laut Gesetz dürfen Banken dafür nur „angemessene und marktübliche Entgelte“ verlangen. Wegen zu hoher Gebühren mahnte der vzbv bereits im vergangenen September fünf Banken und eine Sparkasse ab; gegen drei davon wurde nun Klage eingereicht.

Grundpreis auch bei reinem Onlinekonto fällig

Bei der Deutschen Bank kostet laut Preisverzeichnis vom Januar ein Basiskonto 8,99 Euro im Monat. „Beleglose“ Überweisungen sind demnach kostenlos. Überweisungen auf dem Papierweg, in der Filiale oder telefonisch kosten jeweils 1,50 Euro. Das Guthabenkonto der Postbank kostet 5,90 Euro im Monat; Überweisungen per Beleg jeweils 99 Cent.

Neben hohen Gebühren kritisieren die Verbraucherschützer, dass das persönliche Nutzerverhalten der Kontoinhaber bei der Bemessung der Entgelte nicht hinreichend berücksichtigt werde. Der Grundpreis werde auch fällig, wenn das Basiskonto als reines Onlinekonto geführt werde.

Der vzbv forderte die Bafin auf, „zeitnah und flächendeckend zu verhindern, dass Verbrauchern durch die Entgeltgestaltung der Zugang zum Basiskonto de facto verwehrt wird“. Gerade wirtschaftlich schwache Verbraucher könnten nicht mehrere Jahre auf ein mögliches höchstrichterliches Urteil warten.

Die Grünen-Politikerin Nicole Maisch forderte Nachbesserung von der Bundesregierung. Die gesetzlichen Regelungen zu den Gebühren seien „zu schwammig formuliert“, so dass Banken „ausgerechnet von schutzbedürftigen Personen wie obdachlosen Menschen besonders hohe Entgelte“ verlangen könnten. Der Anspruch auf das Basiskonto werde damit „konterkariert“. (afp)



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