Drogeriemarkt DM nimmt Pfefferspray in Sortiment auf – als Tierabwehrspray gekennzeichnet

Die Drogeriekette dm hat Pfefferspray in ihr Sortiment aufgenommen. Offiziell wird es als Tierabwehrspray verkauft. Als ein solches müsste es auch gekennzeichnet sein, sonst handele es sich dabei um eine verbotene Waffe, so die Polizei.
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SymbolfotoFoto: RAVEENDRAN / AFP / Getty Images
Epoch Times22. August 2016

Mit dem Verkauf von Pfefferspray reagiere man auf vermehrte Anfragen von Kundinnen. Diese wollten das Spray in einer gewohnten Einkaufsumgebung kaufen, so die dm-Geschäftsführung gegenüber dem „Tagesspiegel”.

Man habe die Wünsche der Kunden geprüft und sich entschieden, das Tierabwehrspray in das Angebot aufzunehmen, so Sebastian Bayer, dm-Geschäftsführer. Das Produkt werde bereits seit Mai online verkauft und seit Ende Juni in den Filialen.

Kein Pfefferspray bei Rossmann

Konkurrent Rossmann will kein Pfefferspray anbieten. Solche Produkte überlasse man dem Fachhandel, so die Reaktion des Rossmann-Sprechers. Man sei ein Drogeriemarkt. Dort gebe es keine Schlagstöcke oder Pistolen und auch kein Pfefferspray.

Bedenklich findet es auch Ingo Meinhard, der Geschäftsführer des Verbands Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler. Um Selbstverteidigungsmittel wie Pfefferspray richtig einsetzen zu können, müsse man gut beraten werden, „sonst nebelt man sich am Ende noch selbst damit ein“.

Seit Herbst 2015 würden auch Fachhändler eine verstärkte Nachfrage nach Mitteln wie Pfefferspray feststellen. Nach den Silvester-Übergriffen durch Asylbewerber und den jüngsten Anschlägen in Bayern habe diese noch einmal zugenommen – bei Frauen wie bei Männern. Konkrete Absatzzahlen nennt Meinhard jedoch nicht.

Verkauft werden Produkte wie Pfefferspray nicht nur in der Drogerie, sondern auch auf Plattformen im Netz wie Amazon. Einige zielen mit rosafarbener Optik oder in Form von Lippenstiften offensichtlich bewusst auf Frauen als Käuferinnen ab.

Polizei: Pfefferspray ohne Kennzeichnung verbotene Waffen

Wie oft Pfeffersprays tatsächlich benutzt werden, ist bei der Berliner Polizei nicht bekannt. Dazu würden keine Statistiken geführt, wie der Sprecher der Polizei der Zeitung mitteilt. Rechtlich gebe es jedenfalls einen Unterschied zwischen Tierabwehrsprays und Reizstoffsprühgeräten. Letztere seien dazu bestimmt, die Angriffsfähigkeit von Menschen herabzusetzen und dürften erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr verwendet werden. Sind Reizstoffsprühgeräte nicht als solche gekennzeichnet, seien sie verbotene Waffen.

Tierabwehrsprays müssten ebenfalls als Tierabwehrsprays gekennzeichnet sein, damit diese nicht als verbotene Waffen gelten. Der Inhaltsstoff müsste in diesem Fall auch tatsächlich Pfeffer sein. Die Nutzung eines Tierabwehrsprays gegen Menschen im Fall einer Notwehr sei nicht erlaubt und müsste im Einzelfall geprüft werden. (dk)

Siehe auch:

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