Fahrverbote oder Nachrüstung: Vorentscheidung in Stuttgart?

Beschränkte Fahrverbote für ältere Diesel ab 2018 - das war der Plan in Stuttgart. Nun beschäftigt das Reizthema aber ein Gericht. Auch bundesweit erregt das Verfahren Aufmerksamkeit. Der «Diesel-Gipfel» Anfang August in Berlin wird das Ergebnis kaum ignorieren können.
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Luftmessstation in München: Auch die bayerische Landeshauptstadt denkt über Diesel-Fahrverbote nach.Foto: Sven Hoppe/dpa
Epoch Times17. Juli 2017

Im Stuttgarter Talkessel ist die Luft oft besonders schlecht, Umweltschützer fordern Diesel-Fahrverbote für die besonders belastete Innenstadt. Doch es gibt Streit darum, ob solche pauschalen Maßnahmen helfen – die Autobranche setzt auf Nachrüstungen älterer Modelle.

Ein Gerichtsverfahren durch eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) könnte von Mittwoch an eine Wegmarke auch für die weitere Entwicklung in anderen Bundesländern setzen.

Was will die DUH erreichen?

Ab 2018 gilt ein neuer Luftreinhalteplan für Stuttgart. Dieser wird gerade erstellt. Aufgeführt sind größere und kleinere Varianten für Diesel-Fahrverbote. Die DUH würde am liebsten alle Diesel als Verursacher gefährlicher Stickoxide (NOx) aus der Stadt werfen. Wenigstens die älteren müssten aber verbannt werden – will das Land seiner Verpflichtung nachkommen, EU-Schadstoffgrenzen einzuhalten. Die Klage der Umweltorganisation zielt auf die schnellstmögliche Einhaltung der Jahres-Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2).

Wann entscheidet das Gericht – und was bedeutet das fürs ganze Land?

Es gilt als sicher, dass am 19. Juli am Stuttgarter Verwaltungsgericht nur verhandelt wird. Noch bis zum Monatsende wird aber wohl eine Entscheidung über die DUH-Klage verkündet. Ein für den 2. August geplantes „Nationales Forum Diesel“ in Berlin – hier wollen Vertreter von Bund, Ländern und Autobranche über das Thema „Fahrverbote contra Nachrüstungen“ diskutieren – dürfte davon also beeinflusst werden. Eingeladen haben Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD). Aus dem Verkehrsministerium hieß es am Wochenende: „Ziel ist es, wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffemissionen bei Diesel-Pkw zu erreichen. Entscheidungen dazu gibt es noch nicht.“

Welche Möglichkeiten gibt es neben Fahrverboten noch?

Die Autoindustrie will Verbote vermeiden, generell bangt sie nach dem VW-Skandal und den Ermittlungen wegen möglichen Abgasbetrugs auch gegen andere Hersteller um die Zukunft des Diesels. In den Zulassungszahlen zeichnet sich mittlerweile eine deutliche Delle ab.

Der Präsident des Verbands VDA, Matthias Wissmann, räumte Anfang Juli ein: „In einigen deutschen Städten werden an den Messstellen die von der EU vorgegebenen Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid überschritten, der Diesel hat daran seinen Anteil.“ Die Branche betont aber, dass er im Vergleich zu Benzinern ähnlicher Leistung weniger CO2 ausstößt und daher wichtig für die Klimabilanzen ist.

Und statt mit Verboten lasse sich die NOx-Belastung auch mit mehr alternativen Antrieben und besserer Verkehrsplanung verringern. In Bayern sagten BMW und Audi bei Beratungen mit der Landesregierung prinzipiell zu, die Hälfte ihrer in Deutschland zugelassenen Euro-5-Dieselwagen technisch nachzurüsten. Zuvor war auch in München eine Debatte über mögliche Fahrverbote entbrannt.

Wie werden diese Optionen in Stuttgart diskutiert?

Die Schwaben-Metropole war die erste große Kommune, in der zeitlich beschränkte Fahrverbote für Phasen hoher Schadstoffbelastung geplant waren. Auch beim Land Baden-Württemberg hieß es zuletzt aber: Die Stuttgarter Luft könne nur mit einem ganzen Paket an Maßnahmen nachhaltig verbessert werden. Dazu zähle der Ausbau von Bahnlinien genauso wie Tempolimits an Steigungen. Die angedrohten und extrem unpopulären Fahrverbote für viele ältere Diesel, die maximal die Schadstoffnorm Euro 5 erreichen, würde man offenbar gern aus dem Katalog streichen – zumal der Bund sie für rechtlich unzulässig hält.

Was ist vom Gericht zu erwarten?

Zwei Anwohner des Neckartors haben vor dem gleichen Gericht bereits einen Vergleich erstritten. Dabei ging es noch in erster Linie um Feinstaub. Land und Stadt mussten den Anwohnern zusagen, ab 2018 an Tagen mit extrem hoher Belastung den Verkehr um 20 Prozent zu reduzieren. Wie das passieren soll, ist nicht festgelegt. Das Gericht ließ aber kaum Zweifel daran, wie hoch der Gesundheitsschutz zu werten ist. Seither tobt der Streit um die wirkungsvollsten Schritte.

Und was ist mit der blauen Plakette?

Sie wäre eine Verschärfung der bestehenden Umweltzonen und gilt bei Land und Stadt als wirkungsvollstes Mittel gegen Luftverschmutzung – wird jedoch von den Verkehrsministern in Bund und Ländern blockiert. Mit blauer Plakette dürften nur Fahrzeuge in die Umweltzone einfahren, die bei Diesel die strengste Abgasnorm Euro 6 erfüllen. Bei Benzinern würde die Plakette ab der Abgasnorm Euro 3 gelten. Die angedachten Fahrverbote in Stuttgart würden ähnlich funktionieren.

Wie könnten Diesel-Fahrverbote noch verhindert werden?

Etwa dann, wenn es dem Land gelingt, das Gericht zu überzeugen, dass die Schadstoff-Grenzwerte auch ohne Fahrverbote eingehalten werden können. Ziel sei eine saubere Luft, kein Fahrverbot, lautet seit einiger Zeit die Devise von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). In seiner Partei wird er für seine autofreundliche Haltung aber insbesondere von Kollegen in Berlin auch kritisiert.

Warum müssen viele Großstädte weg von der hohen Luftbelastung?

Wenn die Werte nicht nachhaltig besser werden, sind Strafzahlungen in Richtung Brüssel unausweichlich. „Blaue Briefe“ von dort gingen schon in Stuttgart ein. Die Europäische Kommission könnte Klage gegen die Bundesrepublik beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einreichen. Sollte Deutschland verurteilt werden und das Urteil nicht befolgen, kann der EuGH ein Zwangsgeld in sechsstelliger Höhe festlegen. Dieses würde der Bund dann an die betroffenen Länder weiterreichen. (dpa)



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