Kritik an versteckten Preiserhöhungen bei Strom und Gas

Strom- und Gaskunden, die bei einer Preiserhöhung stets ein Sonderkündigungsrecht haben, sollten so von einem Wechsel zu einem günstigeren Lieferanten abgehalten werden.
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Der Aufwand, um den Strom- oder Gasanbieter zu wechseln, ist klein.Foto: Jens Kalaene/Archiv/dpa
Epoch Times27. März 2016
Preiserhöhungen bei Strom und Gas werden nach Erkenntnis der Verbraucherzentralen oft verschleiert. Die Methoden seien „an der Grenze zum unlauteren Wettbewerb“, sagte der Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW, Udo Sieverding, der Deutschen Presse-Agentur.

Strom- und Gaskunden, die bei einer Preiserhöhung stets ein Sonderkündigungsrecht haben, sollten so von einem Wechsel zu einem günstigeren Lieferanten abgehalten werden.

In den Mitteilungen an die Kunden werde die Preiserhöhung unklar formuliert, in langen Texten versteckt oder mit einem neuen Angebot verknüpft. Die Unternehmen werben zum Beispiel für einen Wechsel in einen Tarif mit „Preisgarantie“. Wer sich dafür nicht entscheide, müsse im alten Tarif einen höheren Preis zahlen, heiße es da. Sieverding kritisierte, mit solchen „Tricksereien“ vermieden einige Unternehmen eine klare Information über die Preiserhöhung. „Diese Fälle sind bei uns inzwischen Tagesgeschäft.“

Im Energiewirtschaftsgesetz sei festgeschrieben, dass Verbraucher über Vertragsänderungen „auf transparente und verständliche Weise“ zu unterrichten seien, erläuterte der Experte. Genaue Vorschriften für die Formulierung einer Preiserhöhungsmitteilung gebe es aber nicht. „Wenn es sich um eine Tariferhöhung handelt, sollte schon "Tariferhöhung" drüber stehen“, verlangte Sieverding.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur haben im Jahr 2014 fast 3,8 Millionen Haushaltskunden ihren Stromlieferanten gewechselt. Gemessen an der verbrauchten Strommenge waren das 9 Prozent. Beim Gas wechselten gut eine Million Kunden ihren Anbieter. Das entsprach einer Wechselquote von 10 Prozent. Damit suchten sich bei Strom und bei Gas etwa so viele Verbraucher einen neuen Versorger wie im Jahr zuvor.

Für Privatkunden ist der Wechsel des Stromanbieters seit 1998 möglich, für den Gasbezug gilt das seit 2006. Bis Ende 2015 haben nach einer Studie des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) 39,7 Prozent der Stromkunden und 31,2 Prozent der Gaskunden ihren Versorger gewechselt.

Nach der Beobachtung von Sieverding gibt es verschiedene Gründe, warum die Wechselhäufigkeit noch immer „relativ gering“ sei. Ein Teil der Verbraucher lasse sich vom vermuteten Papierkrieg abschrecken. Eine andere Gruppe sei „im Prinzip wechselwillig, schiebt die Entscheidung aber immer wieder auf“. Wieder andere wechselten den Anbieter ein Mal, wollten dann aber „ihre Ruhe haben“. Schließlich gebe es noch jene Kunden, die wegen ihrer schlechten Bonität von keinem anderen Anbieter akzeptiert würden, sowie die Gruppe der Zufriedenen.

(dpa)


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