Streitfall Pariser Abkommen zum Klimaschutz: Erderwärmung begrenzen

Die Erderwärmung soll mit Hilfe des Pariser Klimaabkommens begrenzt werden, die Erde soll sich möglichst nicht mehr als 1,5 Grad erwärmen. Als ein Mittel dazu werden im Pariser Klimaschutzabkommen Maßnahmen verankert.
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Gutes Wetter und ein Fahrrad - mehr braucht es nicht für den Oder-Neiße-Radweg. Es ist ein rund 630 Kilometer langer Fernradweg, der durch Tschechien und Deutschland führt.Foto: Patrick Pleul/dpa
Epoch Times27. Mai 2017

Ziel des Pariser Klimaschutzabkommen ist, so schnell wie möglich weltweit einen Wendepunkt und dann eine schnelle Senkung der klimaschädlichen Emissionen zu erreichen.

Vor Jahren hatte sich die Staaten auf das Ziel festgelegt, die Erderwärmung auf zwei Grad zu begrenzen. Weil dies für besonders anfällige Staaten, zum Beispiel kleine Inseln im Meer, aber bereits katastrophale Folgen hätte, wurde festgelegt, die Erwärmung solle auf „deutlich unter zwei Grad“ begrenzt werden.

Zusätzlich soll versucht werden, unter der 1,5-Grad-Grenze zu bleiben, wodurch sich Klimafolgen und Schäden deutlich verringern ließen.

Jahreszahlen werden dafür aber nicht festgelegt. In der zweiten Jahrhunderthälfte soll eine Balance zwischen dann noch ausgestoßenen Treibhausgasen und deren Neutralisierung – zum Beispiel durch Aufforstung – erreicht werden. De facto wären fossile Energieträger dann kaum noch nutzbar.

Welche Unterstützung gibt es für ärmere Länder?

Nach den Planungen sollen die Industriestaaten ärmeren Ländern ab dem Jahr 2020 jährlich hundert Milliarden Dollar für Klimaschutz und Anpassung an Klimafolgen zur Verfügung stellen.

Bis 2025 soll ein neuer, höherer Betrag vereinbart werden. Viele Entwicklungsländer fordern zudem Zahlungen der Industriestaaten als Entschädigung für bereits eingetretene Klimaschäden.

Findet eine Überprüfung der beschlossenen Maßnahmen statt?

Da nicht gesichert ist, dass die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad über dem vorindustriellen Niveau mit den beschlossenen Maßnahmen erreicht werden kann, findet in einem Fünf-Jahres-Rhythmus eine Überprüfung statt.

Eine erste informelle Bewertung der Emissionsziele ist für 2018 vorgesehen, die erste generelle Bestandsaufnahme für 2023. (afp)



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