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Berlin – Die Erbschaftssteuer wird bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur vorläufig erhoben. Die obersten Finanzbehörden der Länder würden in Kürze entsprechende Erlasse veröffentlichen, heißt es in einem der "Süddeutschen Zeitung" vorliegenden Schreiben des Bundesfinanzministeriums an die Linken-Politikerin Barbara Höll. Damit werde jeder Bescheid über eine Erbschaft oder eine Schenkung als vorläufig betrachtet, unabhängig davon ob, es sich um die Weitergabe von privatem oder betrieblichem Vermögen handelt.
Man hätte den Vollzug der Steuer aussetzen können bis zu einem Urteil des Verfassungsgerichts. Das hätte aber den Verzicht auf jährliche Einnahmen in Milliarden-Höhe bedeutet. "Eine Aussetzung der Vollziehung seitens der Finanzämter ist nicht geplant, da diese im Ergebnis zur vorläufigen Nichtanwendung eines ganzes Gesetzes führen würde", heißt es in dem Schreiben.
dapd
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