Aktuelle Nachrichten – Unternehmen
19.09.2007
Brüssel – Die EU-Kommission will den Energiekonzernen die Hoheit über ihre Netze entreißen. Zugleich soll verhindert werden, dass strategische Investoren aus Drittstaaten die Kontrolle über die Leitungen übernehmen. Die wichtigsten Inhalte des am Mittwoch vorgestellten Gesetzesentwurfs im Überblick:
AUFSPALTUNG DER ENERGIEKONZERNE
Eine Zerschlagung der Konzerne ist die von der Kommission favorisierte Option. Sie schlägt dazu zwei Varianten vor: Einen Verkauf der Leitungsnetze an ein anderes Unternehmen oder einen Aktiensplit. Im letztgenannten Fall würde jeder Anteilseigner des integrierten Konzerns Aktien an den beiden Einzelteilen erhalten, also am Versorgungsunternehmen und am Netzbetreiber. Allerdings soll niemand eine kontrollierende Mehrheit beider Unternehmen gleichzeitig besitzen dürfen – Großaktionäre müssten nach Angaben aus Kommissionskreisen also Anteile verkaufen.
Eine Zerschlagung ist nach Auffassung der Kommission auch bei Staatskonzernen möglich. Hier sollten zwei unterschiedliche Einheiten für die Energie-Erzeugung einerseits und die Netzverwaltung andererseits eingerichtet werden. Problem: Beide blieben staatliches Eigentum.
UNABHÄNGIGER NETZBETREIBER (ISO)
Da eine Zerschlagung der Konzerne von Deutschland und mindestens acht weiteren Staaten abgelehnt wird, schlägt die Kommission eine Alternative vor: Danach könnten die Versorgungsunternehmen Eigentümer der Netze bleiben, müssten deren Verwaltung aber an einen unabhängigen Netzbetreiber (Independent System Operator, ISO) abtreten. An diesem Betreiber wiederum dürfte der Konzern, dem das Netz gehört, keine Anteile oder Stimmrechte besitzen. Die Einsetzung eines solchen System-Operators müsste zudem von der Kommission genehmigt werden.
HÜRDEN FÜR INVESTOREN AUS DRITTSTAATEN
„Nennen Sie diese Klausel bitte nicht Gazprom-Klausel“, appellierte ein Kommissionsexperte an die Presse. Allerdings ist Gazprom eindeutig betroffen: Wenn ein außereuropäischer Investor die Kontrolle über ein Energienetz in der EU übernehmen will, soll er künftig nämlich die gleichen Bedingungen erfüllen wie die EU-Konzerne. Er darf also – auch in seinem Heimatland – nicht gleichzeitig Energie erzeugen und die Leitungen dafür kontrollieren. Dass diese Bedingungen erfüllt sind, müsste zudem das Herkunftsland in einem Abkommen mit der EU garantieren.
EUROPÄISCHE REGULIERUNGS-AGENTUR
Zur Kontrolle der geplanten Reformen schlägt die Kommission eine Stärkung der Energie-Regulierungsbehörden in den einzelnen EU-Staaten vor. Insbesondere stellt der Richtlinienentwurf klar, dass künftig jede nationale Regulierungsbehörde von der Regierung unabhängig sein muss. Bislang würden etwa in Spanien die Netzentgelte vom Energieministerium festgelegt, hieß es aus Kommissionskreisen.
Ferner soll eine neue EU-Behörde unter dem Titel „Agentur für die Kooperation der Energie-Regulierungsbehörden“ eingerichtet werden. Sie soll die Zusammenarbeit der nationalen Behörden koordinieren, in grenzüberschreitenden Fragen aber auch eigene Entscheidungsbefugnisse erhalten. Die Kommission schlägt einen Stab von 40 bis 50 Mitarbeitern vor, geschätzte Kosten: sechs bis sieben Millionen Euro jährlich. (AP)
Hier können Sie sich im Newsletter eintragen.
Schlagworte
Löscher räumt mit neuem Personal an Bord bei Siemens auf
(19.09.2007)
EU-Kommission will Macht der Energiekonzerne brechen
(19.09.2007)
Intel stellt nächste Generation der Computer-Chips vor
(19.09.2007)