Aktuelle Nachrichten Europa – Zugriff auf Asylbewerber-Daten soll erleichtert werden – Marc Kalpidis
The Epoch Times - Deutschland

Aktuelle Nachrichten – Europa

Reform des Eurodac-Systems Zugriff auf Asylbewerber-Daten soll erleichtert werden

Marc Kalpidis

30.05.2012

Malmström: "Recht auf  Asyl ist in keiner Weise beeinträchtigt". Foto: Kinder aus dem Kosovo wurden abgeschoben. Foto: Sandra Rademacher/ Photo/Pixelio
Malmström: "Recht auf Asyl ist in keiner Weise beeinträchtigt".

Foto: Kinder aus dem Kosovo wurden abgeschoben. Foto: Sandra Rademacher/ Photo/Pixelio

Brüssel – Strafverfolger in den EU-Staaten sollen künftig einfacher auf die biometrische Asylbewerber-Datenbank Eurodac zugreifen können. Ihren am Mittwoch in Brüssel präsentierten Vorschlag will EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström jedoch an "sehr strikte und genau definierte Voraussetzungen" geknüpft wissen: So werde eine Datenabfrage nur möglich sein, wenn die Polizei wegen Terrorismus oder anderer schwerer Verbrechen ermittele. Eine systematische Suche in der Eurodac-Asylbewerber-Datenbank sei nationalen Strafverfolgern ohnehin untersagt, ebenso die Weitergabe von Informationen an Drittstaaten.

Mit ihrem Vorschlag will die EU-Kommission das seit 2003 bestehende Eurodac-System praxistauglicher machen, mit dem der Fingerabdruck der Asylbewerbern über 14 Jahren erfasst werden. Bislang mussten nationale Ermittler in anderen Mitgliedsstaaten stets einzeln nachfragen, ob dort bereits Daten zu einem Asylbewerber vorliegen. Künftig sollen sie zuerst in Brüssel klären dürfen, ob anderswo schon Informationen vorliegen – und sich diese dann gezielt von dort holen können. Bedingung wäre in diesem Fall, dass vorher alle nationalen Datenbanken ausgeschöpft wurden.

Um die Identität einer Person mit Brüsseler Hilfe klären zu können, müsste zunächst der begründete Verdacht bestehen, dass der Asylbewerber als Täter oder Opfer in ein schweres Verbrechen verwickelt ist. Strafverfolger bekämen erst dann Zugriff auf die Eurodac-Datenbank, wenn dies aller Voraussicht nach "erheblich zur Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung des fraglichen Verbrechens" beitragen würde, wie es die Kommission formuliert.

Malmström: "Recht auf Asyl in keiner Weise beeinträchtigt"

Übliche Datenschutzstandards blieben auch mit den neuen Regeln gewahrt, versicherte Malmström: "Es wurden umfangreiche Garantien eingeführt um sicherzustellen, dass die Grundrechte und das Privatleben unangetastet bleiben und das Recht auf Asyl in keiner Weise beeinträchtigt wird." Dafür bürgten unabhängige Datenschutzbehörden.

Letztlich soll durch die Reform auch verhindert werden, dass Asylbewerber ihre Aufnahmechancen durch gleichzeitige Anträge in mehreren Mitgliedstaaten verbessern. Denn anhand des Vergleichs der Fingerabdrücke wird festgestellt, ob der oder die Betreffende bereits in einem anderen EU-Staat einen Asylantrag gestellt hat oder illegal in die Europäische Union eingereist ist.

Asylbewerber-Daten bleiben zehn Jahre gespeichert

Dabei kooperiert die für die Verwaltung der zentralen Datenbank zuständige EU-Kommission mit den Mitgliedstaaten, die ihre Informationen nach Brüssel liefern. Neben den Fingerabdrücken werden insbesondere der Herkunftsmitgliedstaat, Geschlecht und Kennnummer der Person sowie Ort und Zeitpunkt der Antragstellung oder des Aufgreifens übermittelt.

Die Daten über Asylbewerber bleiben zehn Jahre gespeichert, es sei denn, sie erwerben zwischenzeitlich die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes. Bei illegal eingewanderten Ausländern beträgt die Löschfrist zwei Jahre, sofern sie nicht vorher einen EU-Pass oder eine Aufenthaltserlaubnis erhalten oder das Unionsgebiet verlassen.

Überwacht wird die Datenverarbeitung der EU-Staaten durch deren nationale Kontrollinstanzen. Für die Aktivitäten der Kommission ist der Europäische Datenschutzbeauftragte zuständig. Neben den 27 Ländern der EU beteiligen sich auch Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein an Eurodac, der Datenbank für Asylbewerber. Das System soll nach Kommissionsangaben "'Asyl-Shopping' verhindern und gleichzeitig sicherstellen, dass für einen Asylbewerber nur ein Mitgliedstaat zuständig ist", das heißt: Hat ein Mitgliedstaat die Prüfung des Asylantrags eines Alsylbewerbers einmal begonnen, schließt er diese in der Regel auch ab.

(dapd)

 

Hier können Sie sich im Newsletter eintragen.

Folgen Sie uns auf Facebook , Twitter und Google+.

 
Anzeige
Anzeige