Hessen: Flüchtlinge mit Einkommen müssen künftig einen Teil ihrer Unterbringungskosten selber tragen

Eine Neugestaltung des Landesaufnahmegesetzes führt dazu, dass Flüchtlinge mit höheren Einkommen sich künftig an ihren Unterbringungskosten in staatlichen Unterkünften beteiligen müssen.
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Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times25. Mai 2018

Diese Reform, die auf den ersten Blick etwas größer erscheint als sie ist, ist im Prinzip nicht viel mehr als ein Verwaltungsakt, damit das Land Hessen weiterhin Bundeszuschüsse für die Unterbringung in staatlichen Übergangsheimen beantragen kann, meldete die FAZ.

In den Heimen werden normalerweise Asylbewerber untergebracht. Die Unterbringungskosten werden dabei nach dem Asylbewerbergesetz von staatlicher Seite übernommen. Da in Hessen, speziell in den Ballungsgebieten wie Frankfurt, die Mietpreise sehr hoch sind, bleiben viele anerkannte oder subsidiären Schutz genießende Ausländer in den Asylbewerberheimen, da sie keine bezahlbare Wohnung finden. Diese Personen erhalten Leistungen nach Sozialgesetzbuch II (entsprechend Hartz IV).

Nach den neuen Regelungen, müssen diese Personen, entsprechend ihrem Nettoeinkommen einen Teil der Kosten mittragen. Am Beispiel von Frankfurt wird jedoch deutlich, dass hier keine Mehreinnahmen für die Stadt entstehen. Von den 4900 in Frankfurter Heimen lebenden Migranten sind 2600 anerkannte Asylanten oder subsidiär geschützt. Davon sind ca. 1800 im erwerbsfähigen Alter aber nur etwa 200 von ihnen erzielen ein Einkommen, das über der Grenze von 400 Euro liegt, ist einem Artikel von tag24 zu entnehmen.

Die Beteiligung an den Unterbringungskosten wird nach Aussagen der zuständigen Dezernenten wohl nur gering ausfallen, stellt aber sicher, dass der Bund auch weiterhin ca. 44 Prozent der Kosten übernimmt.

(al)



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