Brückenteilzeit: In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigen können Angestellte künftig befristete Teilzeit beantragen

Arbeitnehmer sollen das Recht auf befristete Teilzeit bekommen. Die sogenannte Brückenteilzeit wurde im Bundestag heute beschlossen.
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Industriearbeiter auf dem Weg zur Schicht.Foto: iStock
Epoch Times18. Oktober 2018

Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen der Großen Koalition die Einführung eines Rechts auf befristete Teilzeit für Arbeitnehmer beschlossen. Mit der Schaffung einer Brückenteilzeit soll unter anderem gegen die sogenannte Teilzeitfalle vorgegangen werden.

Laut Gesetzentwurf sollen Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten künftig eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit verlangen können. Das soll für ein bis fünf Jahre möglich sein.

Voraussetzung ist, dass sie bereits mehr als sechs Monate dort beschäftigt sind. Dabei ist der Anspruch nicht an bestimmte Gründe gebunden. Nach Ablauf der Brückenteilzeit sollen die Angestellten auf ihre ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit zurückkehren können.

Arbeitgeberverbände hatten das Gesetz wegen eines höheren Bürokratieaufwands kritisiert.

Vor allem die Metall-Arbeitgeber liefen Sturm gegen die Koalitionspläne. „Das Gesetz hilft niemandem, belastet aber erneut die Wirtschaft. Nur eine verbesserte Kinderbetreuung ermöglicht Müttern die Rückkehr in Vollzeit“, sagte Rainer Dulger, Präsident des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

Das Gesetz werde den Unternehmen die Personalplanung deutlich erschweren, fügte er hinzu. Das Gesetz zur Brückenteilzeit soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. (dts)



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