Bundesregierung scheitert mit Sperrklausel für Europawahl an den Grünen

Die Bundesregierung wollte kleine Parteien aus dem EU-Parlament ausschließen - und ist an den Grünen gescheitert. Die geplante Änderung hätte in Deutschland von Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit ratifiziert werden sollen.
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Wahlkampagne der Partei "Die PARTEI"Foto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times22. Februar 2019

Die Bundesregierung ist mit ihrem Vorhaben gescheitert, vor der Europawahl im Mai eine Sperrklausel im EU-Wahlrecht zu verankern, um Splitterparteien mit wenig Wählerstimmen aus dem EU-Parlament auszuschließen.

Der deutsche Vertreter bei der EU hat offenbar Anfang Februar in Brüssel eingeräumt, dass ausgerechnet Deutschland eine europaweite Änderung nicht mehr vor der nächsten Wahl ermöglichen kann, schreibt der „Spiegel“. Dabei hatte gerade die Bundesregierung im Rat eine solche Hürde vorangetrieben, wie es in einer Weisung des Auswärtigen Amtes heißt.

Die geplante Änderung hätte in Deutschland von Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit ratifiziert werden sollen. Doch die Grünen legten sich quer –– auch, weil die Union dem grünen Wunsch nach staatenübergreifenden Wahllisten nicht zustimmen wollte.

Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgericht in zwei Urteilen Sperrklauseln zur Europawahl für verfassungswidrig erklärt hatte. 2014 konnten deshalb sieben kleine deutsche Parteien mit je einem Abgeordneten ins EU-Parlament einziehen, darunter die Piraten, die Freien Wähler, die ÖDP, die Satirepartei „Die PARTEI“ und die NPD.

Die Bundesregierung trieb daraufhin die Einführung einer Sperrklausel mittels des EU-Rechts voran –– dann hätte diese vom Bundesverfassungsgericht kaum noch beanstandet werden können. Im Juli 2018 stimmten Europaparlament und Rat für eine Sperrklausel, die jedes Mitgliedsland zwischen zwei und fünf Prozent hätte festlegen müssen. Dies muss aber zuvor in allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden.

Hintergrund: Die Grünen gründeten sich mit Hilfe von Europa-Wahlen

Die Partei der Grünen entstand im Zeitraum der 68-er Bewegung aus den sogenannten k-Gruppen, also kommunistisch inspirierten und ausgerichteten Gruppen. Jede der Gruppen war an und für sich zu klein, um bei einer Wahl Erfolg zu haben.

Der „Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz“ schlug daher vor, an den nächsten Europa-Wahlen teilzunehmen, da dafür keine formelle Parteigründung notwendig war. 1979 bildet sich daraufhin die „Sonstige Politische Vereinigung (SPV)/Die Grünen“ mit einer eher bürgerlich-konservativen Ausrichtung, die Spitzenkandidaten waren Ex-CDU Mann Herbert Gruhl, Petra Kelly und der Künstler Joseph Beuys.

Die „SPV/Die Grünen“ gelangten nicht über die Fünf-Prozent-Hürde, kassierten aber anschließend 4,5 Millionen DM Wahlkampfkostenerstattung.

Das erste Parteivermögen war somit vorhanden, 1980 gründete sich daraufhin in Karlsruhe die Partei „Die Grünen“, 1983 zogen sie erstmals in den Bundestag ein. Eine Sachverständigenkommission urteilt später:

Ein in der Geschichte der Bundesrepublik einzigartiger Fall staatlich subventionierter Parteiengründung“.

(dts)



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