Lagerfelds Katze: Wie Haustiere von ihren Besitzern erben können

Der Modezar hat bereits vor seinem Tod Pfleger für Choupette bestimmt. Rund um die Uhr betreuen zwei Zofen und ein Bodyguard die Katze. Was ist rechtlich zu beachten?
Titelbild
Eine britische Kurzhaarkatze.Foto: iStock
Epoch Times23. Februar 2019

Nach dem Tod Karl Lagerfelds fragen sich viele seiner Fans, wer das Vermögen des berühmten Modeschöpfers erben wird. Eine aussichtsreiche Anwärterin ist seine geliebte Birma-Katze Choupette. Wer seinen Besitz in Deutschland seinem Haustier hinterlassen möchte, muss allerdings Recht und Gesetz gut kennen.

„Erben können nur natürliche Personen und juristische Personen sein“, sagt Claus-Henrik Horn, Fachanwalt für Erbrecht. Katzen, Hunde & Co. seien davon also ausgeschlossen. Wenn der Verfasser dennoch den geliebten Zwei- oder Vierbeiner als Begünstigten einsetze, ist das Testament unwirksam.

Tierheime dürfen erben – mit Auflagen

Stattdessen könne er mit seinem letzten Willen aber zum Beispiel ein Tierheim bedenken. Denn ein solches gelte als juristische Person. Da der Erbe aber selber nicht begünstigt werden solle, müsse in dem Testament eine Auflage enthalten sein: „Mit der Auflage wird der Erbe verpflichtet, das Geld für das Tier zu verwenden“, erklärt Horn. Die gleiche Konstruktion lässt sich auch mit einer vertrauten Person als Erben anwenden.

Um sich abzusichern, kann der Verfasser einen Testamentsvollstrecker einsetzen. Dieser sorgt dann dafür, dass etwa ein vorher bestimmter Pfleger eine monatliche Vergütung erhält, damit er sich nach dem Tod des Frauchens oder Herrchens um den Liebling kümmert.

Was passiert, wenn auch noch das Haustier stirbt?

Vertrackter wird die Lage, wenn auch noch das Haustier stirbt. „Durch das Testament kann eine sogenannte Vor- und Nacherbfolge angeordnet werden“, sagt Horn. Der Begünstigte sei dann nur bis zum Tod des Tieres Erbe, anschließend gehe das Vermögen an den sogenannten Nacherben. In jedem Fall sei der Erbe oder der Testamentsvollstrecker dazu verpflichtet, Erbschaftssteuern abzuführen.

Lagerfelds Choupette ist durch Einnahmen aus Buchverkäufen und Werbeerträge vermutlich jetzt schon die reichste Katze der Welt. Auf dem sozialen Netzwerk Instagram folgen ihr knapp 260.000 Menschen.

„Sie hat ihr eigenes kleines Vermögen. Wenn mir etwas zustößt, wird die Person, die sich um sie kümmert, keine Not leiden“, sagte Karl Lagerfeld einmal über seine treue Begleiterin. Der Modezar hat bereits vor seinem Tod Pfleger für Choupette bestimmt. Rund um die Uhr betreuen zwei Zofen und ein Bodyguard die Katze. (afp)



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