Bundespräsidialamt lehnt sogenannten Stolperstein vor Dienstvilla ab

Nach Erkenntnissen des Historikers Reitzenstein hat der ehemalige Besitzer der Dienstvilla des Bundespräsidenten dieser das Haus nach der Machtergreifung der Nazis unter Druck verkauft. Reitzenstein stiftete einen "Stolperstein", das Brundespräsidialamt lehnt ein Anbringen vor dem Gebäude ab.
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Im Schloss Bellevue, dem Sitz des Bundespräsidenten, herrscht schlechte Stimmung.Foto: Soeren Stache/dpa
Epoch Times12. August 2017

Um einen sogenannten Stolperstein zum Gedenken an Holocaustopfer vor der Dienstvilla des Bundespräsidenten im Berliner Stadtteil Dahlem ist einem Bericht zufolge ein Streit entbrannt. Wie die „Bild“-Zeitung am Samstag berichtete, gehörte die Villa bis zum Jahr 1933 dem jüdischen Kunstperlenfabrikanten Hugo Heymann. Nach Erkenntnissen des Historikers Julien Reitzenstein habe dieser das Gebäude nach der Machtergreifung der Nazis unter Druck verkauft.

Reitzenstein stiftete demnach einen Stolperstein des Künstlers Gunter Demnig, den er vor der Villa in den Boden einlassen wollte. Dies habe das Bundespräsidialamt unter Berufung auf ein Gutachten, wonach der Verkauf des Gebäudes „freiwillig“ erfolgt sei, abgelehnt.

Heymann wurde den Angaben zufolge verfolgt und 1938 von den Nazis zu Tode gequält. Heymanns nichtjüdische Witwe Maria versuchte demnach bereits 1951, wieder in Besitz der Villa zu kommen. Das Berliner Landgericht lehnte ihre Klage allerdings ab.

Ein Notar, der wie viele Nazis nach 1945 in Argentinien gelebt habe, sagte laut „Bild“ damals aus, der Verkauf sei normal vonstatten gegangen. Dieser Auffassung habe sich nun ein Gutachten für das Bundespräsidialamt weitgehend angeschlossen.

Reitzenstein, der den Fall durch Archivrecherchen und Publikationen aufdeckte, nennt das damalige Urteil „zynisch“. „Unabhängig von der rechtlichen Komponente gibt es die moralische Komponente – für mich ist gerade das Staatsoberhaupt eine moralische Instanz“, sagte er.

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, würde eine Gedenktafel begrüßen. „Wenn die damalige juristische Beurteilung des Verkaufs bis heute Bestand hat, muss dies nicht Gegenstand der Gedenktafel sein“, sagte er „Bild“.

Er sehe aber „keinen Grund, die Geschichte des Hauses zu verschweigen“. Die Verfolgung der Juden durch die Nazis habe damit begonnen, „Juden systematisch ihre Lebensgrundlage zu entziehen“. „Das sollte nicht in Vergessenheit geraten“, sagte Schuster. (afp)



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