Facebook zu Schadensersatz wegen unrechtmäßiger Sperre verurteilt

Erstmals hat ein deutsches Gericht Facebook aufgrund einer unberechtigten Sperre eines Accounts zu Schadensersatz verurteilt. Facebook kann gegen das Urteil noch Einspruch einlegen.
Titelbild
FacebookFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times30. Mai 2018

Facebook sperrte den Account eines Nutzers für 30 Tage, weil seine Beiträge angeblich gegen die Gemeinschaftsstandards verstoßen hätten. Welche Beiträge das allerdings gewesen sein sollten, verriet Facebook jedoch auf Nachfrage nicht.

Das Amtsgericht Schöneberg sprach dem gesperrten Nutzer nach seiner Klage nun 50 Euro für jeden Tag der Sperre seiner Accounts durch Facebook zu. Macht bei 30 Tagen 1.500 Euro.

Obwohl es sich „nur“ um ein Versäumnisurteil handelt, weil Facebook nicht rechtzeitig auf die Klage reagiert hat, ist der Rechtsbeschluss dennoch bemerkenswert. Laut REPGOW-Inhaber Dr. Christian Stahl kommt es „seit Inkrafttreten des NetzDG häufiger vor, dass Facebook die Sperren gar nicht mehr begründet. Ob das nur Chaos in den Löschzentren ist oder eine Masche, um das Vorgehen dagegen zu erschweren, können wir nur vermuten“.

„Das Gericht hat alle unsere Anträge für begründet erachtet und die Sperrung für rechtswidrig erklärt. Zudem muss Facebook Auskunft darüber erteilen, wer die Sperrung vorgenommen hat, und ob es staatlichen Einfluss gegeben hat“, erläutert Stahl.

Facebook kann gegen das Urteil noch Einspruch einlegen.

(rm)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion