Horst Mahler wieder in Deutschland – 10 Jahre Haft für Mahler wegen Zweifel am Holocaust

Die ungarische Polizei hat den Holocaustleugner Horst Mahler an die deutschen Behörden übergeben. Nach Informationen der "Potsdamer Neuesten Nachrichten" traf der 81-Jährige am Mittag mit einem Flugzeug in Berlin ein.
Titelbild
Horst MahlerFoto: Ralph Orlowski/Getty Images
Epoch Times13. Juni 2017

Der nach Ungarn geflüchtete Horst Mahler ist wieder in Deutschland. Der 81-Jährige wurde am Dienstag in Begleitung deutscher Beamter von Budapest ausgeflogen, wie die zuständige Staatsanwaltschaft München II auf Anfrage bestätigte.

Mahler glaubt, der Holocaust sei in dieser From nicht passiert. Deshalb wurde er zu zehn Jahren Haft verurteilt.

In welcher Haftanstalt Mahler nun wieder untergebracht wurde, wollte die Behörde nicht mitteilen. Mahler war Anfang Mai auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls in Ungarn festgenommen worden.

Er galt in Deutschland seit April als flüchtig. Mahler sollte im Gefängnis seine im Sommer 2015 wegen einer schweren Erkrankung ausgesetzte zehnjährige Haftstrafe fortsetzen. Angeblich wollte er in Ungarn Asyl beantragen.

Laut dem Büro des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban lag aber kein Asylantrag Mahlers vor. Solch ein Antrag wäre auch nicht angenommen worden, weil Mahler Bürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union ist, teilte Orbans Büro mit.

Mahler verbüßte seit 2009 eine Gesamtfreiheitsstrafe von knapp zehn Jahren wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocaust. In München und Potsdam waren entsprechende Urteile gegen ihn ergangen.

Im Sommer 2015 erhielt er wegen einer schweren Erkrankung Haftverschonung. Ende vergangenen Jahres hob das Oberlandesgericht Brandenburg die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung wieder auf.

Der ehemalige Anwalt der Roten Armee Fraktion (RAF) um Ulrike Meinhof und Andreas Baader verbüßte wegen Straftaten im Zusammenhang mit der RAF von 1970 bis 1980 eine Haftstrafe. Später vollzog er die Wandlung vom Links- zum Rechtsextremisten.

Er vertrat die NPD als Anwalt vor dem Bundesverfassungsgericht im ersten Verbotsverfahren. Dieses scheiterte 2003. (afp)



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