IS Terrorist kämpft gegen seine Abschiebung

Der Fall von Kamel Ben Saidani (42) Ex-Cheflogistiker der Terrororganisation „Islamischer Staat“, zeigt, wie Terroristen die Schlupflöcher in unserem Rechtsstaatssystem systematisch ausnutzen.
Titelbild
Symbolbild: Kamel Ben Saidani war einst der Kopf einer 15-köpfigen Terror-Zelle in Celle (Nordrhein-Westfalen). Sollte er vorzeitig aus der Haft entlassen werden, wird er möglicherweise trotz Ablehnung seines Asylantrags in Deutschland bleiben können.Foto: Sebastian Willnow/dpa
Epoch Times25. Juni 2018

In der Liste der Gefährder stehe er weit oben, behauptet Bild. Kamel Ben Saidani (42) Ex-Cheflogistiker der Terrororganisation „Islamischer Staat“, verurteilt zu 5 ½ Jahren hat bereits 2/3 seiner Strafe in einem deutschen Gefängnis abgesessen. Unter Umständen könnte der abgelehnte tunesische Asylbewerber allerdings bald freikommen und in Deutschland bleiben, berichtet die „Bild-Zeitung“.

Saidani war einst der Kopf einer 15-köpfigen Terror-Zelle in Celle (Nordrhein-Westfalen). Er war zuständig für die Versorgung der Terrororganisation IS mit Geld und Kleidung. Zudem wurde bekannt, dass er minderjährige Deutsche angestiftet hat, in den „Heiligen Krieg“ zu ziehen.

Tunesier könnte bei vorzeitiger Entlassung nicht abgeschoben werden

Nun muss das Oberlandesgericht Düsseldorf aufgrund eines Antrags auf vorzeitige Haftentlassung, der üblicherweise nach 2/3 der Haft gestellt werden kann, entscheiden, ob der Tunesier tatsächlich vorzeitig auf freien Fuß gesetzt wird.

Entscheidend dafür ist u. a., dass die Entlassung dem Sicherheits­interesse der Allgemeinheit nicht zuwiderlaufe, wie der Strafgefangene sich während der Haft verhalten hat, die Rückfall­gefahr und wie allgemein die Sozialprognose für den Häftling nach der Entlassung aussieht.

Wie Bild berichtete, könnten die Behörden den Terroristen, wenn er tatsächlich entlassen würde, derzeit nicht in seine tunesische Heimat abschieben, da sein Anwalt gegen die Abschiebeandrohung, bei einer möglichen Haftentlassung, Einspruch beim Verwaltungsgericht Aachen eingelegt hat.

Saidani soll sich vom radikalen Gedankengut abgewandt haben

In der Begründung durch seinen Anwalt heißt es, dass sich Kamel Ben Saidani während der Haft vorbildlich verhalten habe. Zudem soll er sich von radikalem Gedankengut abgewandt haben. Im September soll die Verhandlung dazu stattfinden.

Saidani ist für die Behörden schon lange kein unbeschriebenes Blatt. Bereits vor 2000 reiste er nach Deutschland ein und stellte einen Asylantrag. Dieser wurde abgelehnt. 2001 tauchte er dann so lange unter, bis es ihm gelang, den Behörden weiszumachen, dass er in seinem Heimatland um Leib und Leben fürchten müsse, so Bild.

Saidani bekam Hartz VI und Kindergeld

So erhielt der Tunesier den Status einer „Duldung“, und kassierte von nun an Hartz IV und für seine beiden Töchter Kindergeld.

2013 soll die Stadt Aachen seine Ausreise verfügt haben. Auch dagegen wehrte sich der Islamist erfolgreich vor Gericht. (er)



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