Islamist, der 23 Identitäten hatte, zu nur zwei Jahren Haft verurteilt

Abderrahman D. gab 23 verschiedene Identitäten und sieben unterschiedliche Geburtsdaten an. Bei dem Marokkaner fand man außerdem eine Anleitung zu Sprengstoffanschlägen. Für Urkundenfälschung können bis zu zehn Jahren Haft nach Paragraf 267 StGB angeordnet werden.
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Symbole der Gerichtsbarkeit.Foto: iStock
Epoch Times8. Juli 2018

Vor dem Amtsgericht Zwickau wurde der Marokkaner Abderrahman D. wegen Urkundenfälschung und zur Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu zwei Jahren Haft verurteilt. Er gab 23 Identitäten und sieben verschiedene Geburtsdaten an. Mal gab er an, er sei Lybier, mal Franzose, Syrer, Marokkaner oder Algerier.

Laut der „Bild-Zeitung“ wurde der Marokkaner Abderrahman D. von zwei Polizeiautos zum Amtsgericht eskortiert. Später sicherten sieben Polizisten den Gerichtssaal, in dem der Angeklagte an Händen und Füßen gefesselt auf sein Urteil wartete.

Richter Stefan Noback (62) soll laut der Bild-Zeitung sein Absehen von einer Bewährungsstrafe mit den Worten begründet haben: „Das rechtsliebende Volk würde es nicht verstehen, wenn ich einen Gefährder freilassen würde“.

Für Urkundenfälschung können bis zu zehn Jahren Haft nach Paragraf 267 StGB angeordnet werden.

Bei dem abgelehnten Asylbewerber, der Mitglied bei der Terrororganisation IS sein soll, fand sich umfangreichen IS Bild- und Videomaterial und extremistische Literatur.

So fand sich in seinem Besitz das Buch „Rechtsleitende Kunde für Selbstmordattentäter“ mit Anleitungen zu Sprengstoffanschlägen, das laut Aussagen der Ermittler auch Berlin-Attentäter Anis Amri besaß, berichtet die Bild-Zeitung. (er)



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