15 Jahre Haft für fünf Männer nach Gruppen-Vergewaltigung an Teenager (18) in Pamplona

Knapp drei Jahre nach der Gruppenvergewaltigung einer 18-jährigen Frau im nordspanischen Pamplona hat das Oberste Gericht in Madrid die fünf Angeklagten zu 15 Jahren Haft verurteilt. Die fünf Männer hatten zuvor nur neun Jahre Haft wegen sexuellen Missbrauchs erhalten.
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Epoch Times21. Juni 2019

Knapp drei Jahre nach der Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen im nordspanischen Pamplona hat das Oberste Gericht in Madrid die fünf Angeklagten zu 15 Jahren Haft verurteilt. Die fünf Männer hatten zuvor nur neun Jahre Haft wegen sexuellen Missbrauchs – und nicht Vergewaltigung – erhalten und waren zudem gegen Kaution freigekommen. Das hatte damals landesweite Proteste ausgelöst.

Nach Auffassung des Obersten Gerichts handelte es sich bei dem Vorfall sehr wohl um Vergewaltigung und nicht nur um sexuellen Missbrauch. Zu keinem Zeitpunkt habe das Opfer in die „sexuellen Handlungen der Angeklagten eingewilligt“, erklärten die drei Richter und zwei Richterinnen. Vielmehr wiesen die Fakten auf einen „klassischen Fall von Einschüchterung hin“, in dem das Opfer aus Angst den Anweisungen der Täter folge.

Zusätzliche zwei Jahre Haft für Handydiebstahl

Einer der Angeklagten erhielt zusätzlich zwei Jahre Haft, weil er nach der Tat das Handy der jungen Frau gestohlen hatte. Alle fünf Angeklagten müssen nun ihre Haftstrafe antreten.

Die fünf Männer aus Andalusien waren im Juli 2016 am Rande der traditionellen Stierhatz über die 18-Jährige hergefallen. Die Fünf, die sich selbst „La Manada“ („Das Rudel“) nannten, filmten sich dabei, wie sie sich in einem dunklen Hausflur an der betrunkenen jungen Frau vergingen. Das Opfer ließen sie halbnackt in dem Flur zurück. Die Aufnahmen verbreiteten sie anschließend über WhatsApp weiter.

Im April 2018 verurteilte ein Gericht die Männer zu jeweils neun Jahren Haft – wegen sexuellen Missbrauchs. Nach Auffassung der Richter handelte es sich nicht um Vergewaltigung nach der Definition im spanischen Strafrecht, da die Täter weder Gewalt angewendet noch ihr Opfer eingeschüchtert hätten – und dieses sich darüber hinaus nicht gewehrt habe.

Zwei Monate später kamen die Angeklagten gegen Kaution auf freien Fuß. Im Dezember bestätigte ein Berufungsgericht das Urteil. Daraufhin waren sowohl Anklage als auch Verteidigung vor das Oberste Gericht gezogen.

Staatsanwältin Isabel Rodríguez hatte am Freitag gefordert, die Strafe für die fünf Angeklagten auf 18 Jahre Haft zu verdoppeln. Sie argumentierte, die 18-Jährige sei von dem Gehabe der Männer eingeschüchtert gewesen und habe sich in ihr Schicksal gefügt. Dies sei aber keine „Einwilligung“. In einer solchen Situation könne niemand von den Opfern „ein gefährlich heldenhaftes Verhalten“ fordern, sagte Rodriguez.

Verteidiger hatte Freispruch gefordert: Zu keinem Zeitpunkt Protest der Frau

Verteidiger Agustín Martínez hatte hingegen Freispruch für seine Mandanten gefordert. Nach seinen Angaben handelte es sich um einvernehmlichen Sex: Zu keinem Zeitpunkt hätten die Männer Widerstand oder Proteste der jungen Frau bemerkt. Der Anwalt klagte darüber hinaus über einen „unfairen Prozess“ gegen seine Mandanten. Diese seien durch Gesellschaft, Medien und Politik bereits vorverurteilt worden.

Weder Angeklagte noch Opfer waren bei der Anhörung des Obersten Gerichts anwesend. Die junge Frau verbirgt sich bis heute vor der Öffentlichkeit.

Tausende von Menschen, insbesondere Frauen, waren im vergangenen Jahr im ganzen Land gegen das Urteil der Vorinstanzen auf die Straße gegangen. Die inzwischen regierenden Sozialisten sprachen sich für eine Verschärfung des Strafrechts aus: Als Vorbild könnten sie dabei ein seit Juli geltendes Gesetz in Schweden nehmen, das jede sexuelle Handlung ohne Einverständnis strikt als Vergewaltigung einstuft – auch ohne Gewalt und Drohungen.

Die Zahl der angezeigten Vergewaltigungen hat sich in Spanien zuletzt stark erhöht. Im vergangenen Jahr wurden 1702 Fälle registriert, das entspricht einer Zunahme um fast ein Viertel gegenüber dem Vorjahr. (afp)



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