Angeklagter Ali B. entschuldigt sich bei Familie von getöteter Susanna F.

Im Prozess um den Mord an der 14-jährigen Schülerin Susanna hat sich der Angeklagte Ali B. an die Eltern des Mädchens gewandt.
Titelbild
Der Angeklagte Ali B. verdeckt zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Wiesbaden sein Gesicht. Die Strafkammer wirft dem aus dem Irak stammenden Flüchtling vor, im vergangenen Mai die aus Mainz stammende 14-jährige Susanna vergewaltigt und ermordet zu haben.Foto: Boris Roessler/dpa
Epoch Times12. März 2019

Im Mordprozess gegen den 22-jährigen Ali B. hat sich der Angeklagte bei der Familie der getöteten 14-jährigen Susanna F. aus Mainz entschuldigt. „Ich bereue das, was passiert ist“, sagte B. am Dienstag zum Prozessauftakt vor dem Wiesbadener Landgericht. Zudem gestand er die Tötung des Mädchens gestanden. Er habe Susanna im Sitzen erwürgt, wisse aber nicht, wie dies habe geschehen können.

Die ihm ebenfalls vorgeworfene Vergewaltigung Susannas stritt B. weiterhin ab. Es habe einvernehmlichen Sex gegeben, sagte er. Im Anschluss sei Susanna auf dem Rückweg gestürzt. Sie sei sauer und laut geworden und habe mit der Polizei gedroht. Daraufhin sei ihm schwarz vor Augen geworden, und er habe das Mädchen getötet.

Zum Prozessbeginn machte B. zunächst Angaben zu seiner Person. Er sei vor der Terrormiliz Islamischer Staat und der Arbeiterpartei Kurdistans nach Deutschland geflohen. Über die Balkanroute sei er mit seiner Familie in die Bundesrepublik und schließlich nach Wiesbaden gelangt.

Alis Aussage ist ein Widerspruch zur Anklage

Er habe zunächst einen Deutschkurs besucht, ihn dann aber abgebrochen, weil er das Schreiben nie richtig gelernt habe. Das habe man ihm erst im Gefängnis beigebracht. Seine Aussage ist ein Widerspruch zur Anklage: Denn laut Staatsanwaltschaft soll B. am Tag nach der Tötung Susannas WhatsApp-Nachrichten an die Mutter der 14-Jährigen geschickt haben.

B. antwortet ausweichend auf Fragen nach seinen Vorstellungen von einer guten Frau. Der Sachverständigen habe er gesagt, dass eine gute Frau nicht arbeiten dürfe, sondern für Putzen und Kochen zuständig sei, sagt Richter Jürgen Bonk. Sie dürfe nach Aussage von B. auch keinen Kontakt zu anderen Männern haben. Gegen diese Äußerungen wehrte sich B. vehement. Das habe er nie gesagt.

„Dieses Statement hat erkennen lassen, welche Meinung er von Frauen hat“, sagte dazu die Anwältin von Susannas Mutter, die als Nebenklägerin im Prozess auftritt. B. habe Frauen, die nicht in sein Schema passten, schlecht behandelt.

Weiterer Prozess wegen mehrfacher Vergewaltigung

Susanna habe er rund drei Monate vor dem Mord über Freunde seines Bruders kennengelernt, sagt B. selbst. Beim ersten Treffen sei sie bis fünf Uhr morgens geblieben, weil sie Probleme mit ihren Eltern gehabt habe. Viel über sie erfahren habe er nicht.

In der Tatnacht habe er sich das dritte Mal mit der 14-Jährigen getroffen. Susannas Leiche wurde Anfang Juni 2018 – zwei Wochen nach dem Verschwinden des Mädchens – gefunden.

Am Dienstag kommender Woche beginnt in Wiesbaden ein weiterer Prozess gegen B., in dem der 14-jährige Mansoor Q. mitangeklagt ist. In diesem Fall geht es um die mehrfache Vergewaltigung und den schweren sexuellen Missbrauch einer Elfjährigen.

Auch gegen Q. erhob die Staatsanwaltschaft eine zweite Anklage. Ihm wird zusätzlich vorgeworfen, zusammen mit B.s strafunmündigem Bruder die Elfjährige zweimal vergewaltigt und sie bedroht zu haben. Über die Zulassung entschied das Landgericht bislang nicht.

In beiden Prozessen gegen Ali B. sind Termine bis Mai angesetzt. Die Verhandlung um Susannas Tod könnte allerdings deutlich länger dauern. (afp)



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