Britisches Gericht für nach Indien entführtes britisches Kind zuständig

Wird ein Kind mit der Staatsbürgerschaft eines EU-Landes widerrechtlich in einen Staat außerhalb der EU gebracht, sollten die Gerichte des EU-Landes für das Kind zuständig bleiben. Diese Meinung vertrat der zuständige Generalanwalt am EuGH.
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Symbolbild.Foto: Istockphoto/Pattanaphong Khuankaew
Epoch Times23. Februar 2021

Im vorliegenden Fall ging um ein britisches Mädchen, das von der Mutter nach Indien gebracht worden war. (Az. C-603/20 PPU)

Die getrennt lebenden Eltern des Mädchens haben die indische Staatsangehörigkeit, das Kind die britische. 2017 fuhr die Mutter mit dem Kind nach Indien. Sie kehrte inzwischen zurück, das Mädchen soll aber seit April 2019 dauerhaft in Indien leben.

Der Vater klagte vor dem Hohen Gerichtshof für England und Wales auf Rückkehr des Mädchens nach Großbritannien und ein Umgangsrecht für ihn.

Die Klage wurde im August 2020 – also vor Ablaufen der Brexit-Übergangsfrist – eingereicht. Das britische Gericht stellte dem EuGH die Frage, ob es überhaupt zuständig sei, weil der „gewöhnliche Aufentshaltsort“ des Mädchens derzeit in Indien liege.

Dennoch sei es zuständig, weil das Kind vor der mutmaßlichen Entführung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Großbritannien gehabt habe, argumentierte Generalanwalt Athanasios Rantos nun.

Diese unrechtmäßige Handlung dürfe ihm nicht die Möglichkeit nehmen, das Recht auf Prüfung der elterlichen Verantwortung durch ein Gericht eines Mitgliedsstaats wahrzunehmen.

Der EuGH muss dem Generalanwalt in seinem Urteil nicht folgen, tut dies aber oft. Ein Urteilstermin stand noch nicht fest. (afp)



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