„Das schwerste Verbrechen des Strafgesetzes“: Höchsturteile im Mordfall Leonie in Wien

Leonie. Ein Mädchen, 13 Jahre alt, wurde in Wien einer letztlich tödlichen Menge Drogen ausgesetzt, mehrfach vergewaltigt, der leblose Körper an einem Baum am Straßenrand abgelegt. Das Wiener Landesgericht fällte nun ein Urteil.
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Die Statue der Justitia steht für Gerechtigkeit: Das Wiener Landesgericht hat im Fall Leonie nun ein Urteil gefällt. Symbolbild.Foto: iStock
Von 5. Dezember 2022

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„Wie die Tat ausgeführt wurde, rechtfertigt aus unserer Sicht diese Strafen. Sie haben das Mädchen benutzt wie ein Objekt und eine Gleichgültigkeit für das Leben von Leonie an den Tag gelegt“, erklärte die Richterin am Wiener Landesgericht bei der Urteilsbegründung.

Was als Prozess als Vergewaltigung mit Todesfolge und schwerer sexueller Missbrauch einer Minderjährigen begann, wurde im Urteil zu Mord und Vergewaltigung abgeändert. Mit dem Urteil sollen Tod und Leid eines 13-jährigen Mädchens in Wien gesühnt werden.

Höchsturteile und Berufung

Die Richterin versicherte zum Ende des Prozesses, dass es sich bei dem Urteil nicht um ein „politisches Statement oder eine Symbolik“ handle. Man sei tat- und schuldangemessen nach dem Gesetz vorgegangen. „Es handelt sich um das schwerste Verbrechen, das das Strafgesetz kennt“, so die Richterin.

Doch was genau bedeutet das für die drei jungen Afghanen, die am Abend des 2. Dezember in Wien verurteilt wurden? Sechs Stunden hatten die Geschworenen beraten, bevor sie zu einem Ergebnis kamen.

Die ersten beiden Angeklagten erhielten Höchststrafen, weil es sich, so die Richterin, um zwei Verbrechen gehandelt habe. Zudem seien die Vorstrafen der jungen Afghanen hinzugekommen – und dass sie schnell wieder straffällig geworden seien.

Der erste Angeklagte (24), der Hauptangeklagte, wurde wegen Mordes und Vergewaltigung zu lebenslanger Haft verurteilt. Er erbat sich zusammen mit seinem Rechtsanwalt drei Tage Bedenkzeit. Der zweite Angeklagte (19), Mieter der Tatortwohnung, wurde wegen Mordes durch Unterlassung und Vergewaltigung zu 20 Jahren Haft verurteilt. Er nahm das Urteil an, laut seinem Anwalt eine Entscheidung, die „mehr als ehrenhaft“ sei.

Der dritte Angeklagte (20), eigenen Behauptungen nach der Freund der ermordeten 13-Jährigen, wurde ebenfalls wegen Mordes durch Unterlassung und Vergewaltigung verurteilt. Bei ihm fand das Gericht eine Haftstrafe von 19 Jahren angemessen – weil er bisher als unbescholten galt. Aus diesem Grund kritisierte dessen Verteidiger: „Nach meiner Ansicht ist die Strafe bei jemandem, der unbescholten ist, doch hoch gefasst.“ Der Verteidiger meldete daraufhin Berufung an.

Wie die österreichische „Kronenzeitung“ berichtet, sei damit keines der Urteile rechtskräftig.

Der Brief des Vaters

Am letzten Gerichtstag, wenige Stunden vor der Urteilsfindung, hatte der Anwalt der Familie von Leonie einen Brief des Vaters des Mädchens vorgelesen. Darin stand unter anderem: „Als wir am 27.06.21 erfahren haben, dass Leonie tot ist, ist eine Welt für mich zusammengebrochen. Es war plötzlich alles anders. Eine unendliche Leere, ich wollte eigentlich nur tot sein, damit ich diese Hölle auf Erden nicht mehr ertragen muss. Und ich wollte zu Leonie, damit wo auch immer sie ist, sie dort nicht alleine ist.“

Dann kam der verzweifelte Vater zu einer anderen Erkenntnis, als er in Leonies Zimmer eine Bibel fand. „Irgendwie wurde mir da klar, sie ist auf keinen Fall alleine, und es heisst ja auch wenn man stirbt, trifft man seine Angehörigen wieder.“ Zumindest sei seine verstorbene Mutter, Leonies Oma, bei ihr. Diese Erkenntnisse hätten ihn verändert, seine Suizidgedanken seien verschwunden – weil „Suizid im christlichen Glauben eine Sünde ist“. So würde er nie zu Leonie kommen, sondern in die Hölle. Die Leere sei jedoch geblieben: „Als Leonie gestorben ist, bin ich mit ihr gestorben.“ Er könne auch seinen Geburtstag nicht mehr feiern, „weil es für mich nichts zu feiern gibt“.

An Leonies Geburtstag (17. November) habe er in der Früh erst einmal eine Stunde geweint. „Es ist unerträglich zu wissen, eigentlich würde es jetzt das Geburtstagsfrühstück geben, aber Leonie kommt nicht zu Tisch.“ Eigentlich sei es einer der schönsten Tage im Jahr, wenn dein Kind Geburtstag hat. Für ihn sei es nun der größte Albtraum – ein Tag, an dem die Zeit nicht vergehe. Sie alle, Mutter, Vater, die vier Geschwister von Leonie, seien am Ende: „Psychiatrie Stationär, Psychotherapie, Epilepsie, Psycho-Reha.“

Der Brief wurde vom ORF veröffentlicht.

Der Tod einer 13-Jährigen

Leonie war ein Mädchen, das im Sommer 2021 in Wien unter Drogen gesetzt und mehrfach vergewaltigt wurde. Am Morgen nach der Tatnacht fand man sie tot an einem Baum lehnend in einem Grünstreifen am Straßenrand. Die 13-jährige deutsche Staatsbürgerin aus Tulln, einer kleinen Stadt, rund 40 Kilometer von Wien entfernt, hatte sich am Freitagabend, 25. Juni 2021, von einem Bekannten auf die Partymeile am Wiener Donaukanal fahren lassen. Später in der Nacht war sie mit einigen afghanischen Staatsbürgern in die Tatwohnung gegangen. Dort wollte man sie mit Drogen für Sex gefügig machen.

Im Verlauf des Prozesses hatte schon eine Ex-Freundin des zweiten Angeklagten, des Wohnungsinhabers, eröffnet, dass einige Afghanen ihr Marihuana mit Liquid Ecstasy beträufeln: „Frauen lassen dann Sachen zu, die sie sonst nicht machen würden“, hatte die junge Frau erklärt.

Leonie bekam im Verlauf der Nacht immer mehr Ecstasy in Getränken eingeflößt und wurde schließlich mehrfach vergewaltigt. Die 13-Jährige starb laut Gerichtsmedizin an den Folgen einer dreifach tödlichen Drogendosis. Die Täter legten sie schließlich am späteren Fundort ab.

Kanzlerstatement und „Aktivisten“-Überfall

Der Fall erschütterte Österreich derart, dass auch der damalige österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) ein Video-Statement abgab und von einer „unglaublichen barbarischen Tat“ sprach. Kurz kritisierte jedoch auch die in der Gesellschaft aufgekommene „Täter-Opfer-Umkehr“. Er sprach davon, dass in Österreichs Gesellschaft „kein Platz für falsch verstandene Toleranz“ sei. Kanzler Kurz erklärte auch, dass es mit ihm keinen Abschiebestopp nach Afghanistan geben werde.

Der Fall hat über Österreich hinaus für großes Aufsehen gesorgt und die Diskussion um die Abschiebung kriminell gewordener Asylbewerber neu entfacht. In Wien wurden ein Autokorso und eine Gedenkminute vor dem Kanzleramt veranstaltet.

Als die Medien erstmals über die Herkunft der Tatverdächtigen berichteten, drang eine Gruppe vermummter linker Extremisten in ein Pressebüro ein. Die „Aktivisten“ attackierten Mitarbeiter, schrien mit einem Megafon Parolen in dem Bürokomplex und warfen Flugblätter herum. Sie beschwerten sich, dass die Zeitung den Asylstatus und die Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen veröffentlicht hatte.



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