Freiburger Gruppenvergewaltigung: Verteidiger und Opferschutzanwälte wurden im Gerichtsprozess bedroht

Bei dem Freiburger Fall geht es um den Vorwurf der Gruppenvergewaltigung. Aufgrund seiner Schwere und der Beteiligung von größtenteils Migranten bzw. Flüchtlingen, fand er weit über Freiburg hinaus eine große Aufmerksamkeit. Die Justiz sieht sich nun Bedrohungen ausgesetzt von unbeteiligten Personen, die Droh- und Hassbotschaften an sie richten.
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Die elf angeklagten Männer sollen laut Anklage eine 18-Jährige nachts in einem Gebüsch vor einer Diskothek vergewaltigt haben.Foto: Patrick Seeger/dpa/dpa
Epoch Times11. November 2019

Im Prozess um die Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen vor einer Disco in Freiburg sind die Beteiligten der Justiz eigenen Angaben zufolge Anfeindungen und Drohungen ausgesetzt.

Der Strafprozess vor dem Landgericht Freiburg spiegele damit einen allgemeinen Trend wider, sagte Staatsanwalt Thorsten Krapp der dpa. Justizvertreter würden häufig beleidigt und bedroht – teilweise sogar mit dem Tod. Die Staatsanwaltschaft ermittle und versuche, die Verfasser von Droh- und Hassbotschaften zu finden.

Drohungen und Hasskommentare gingen häufig telefonisch, per E-Mail und Post sowie über soziale Medien ein, sagte Krapp. Sie stammten von „vollkommen unbeteiligten Personen“, die Strafverfahren über die Medien verfolgten und ihre Meinung äußern wollten.

In dem Freiburger Verfahren seien nicht nur Verteidiger, sondern auch die Opferschutzanwältin bedroht worden. Nach Beginn des Prozesses hatte bereits der Vorsitzende Richter die Öffentlichkeit zur Besonnenheit ermahnt, nachdem Verteidiger angefeindet worden seien.

Der Prozess hat Ende Juni begonnen. Angeklagt sind elf Männer im Alter von 18 bis 30 Jahren – die meisten von ihnen sind Migranten bzw. Flüchtlinge. Ihnen wird Vergewaltigung oder unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen. Sie sollen die 18-Jährige vergewaltigt oder ihr nicht geholfen haben. Die Angeklagten bestreiten dies oder schweigen zu den Vorwürfen.

Angeklagter aus Haft entlassen – zwei weitere Haftentlassungsanträge laufen

Ende September ist einer der elf Angeklagten aus der Haft entlassen worden. Dem Antrag des Verteidigers hatte die Große Jugendkammer stattgegeben, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft der Nachrichtenagentur AFP. Die Verteidiger von zwei weiteren Angeklagten hätten für ihre Mandanten ebenfalls die Aufhebung der Haftbefehle beantragt. Eine Entscheidung darüber gebe es noch nicht.

Die elf Angeklagten sollen im Oktober vergangenen Jahres eine junge Frau in einer Diskothek im Freiburger Industriegebiet mithilfe von Drogen gefügig gemacht und in einem nahen Wäldchen gemeinschaftlich vergewaltigt haben.

Die Staatsanwaltschaft legt den Männern – acht Syrer zwischen 19 und 30 Jahren, ein 23-jähriger Iraker, ein 18-jähriger Algerier und ein 25-jähriger Deutscher – Vergewaltigung in Tateinheit mit unterlassener Hilfeleistung sowie Handel und Konsum mit Drogen zur Last. (dpa/afp/er)



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