Einweisung in Psychiatrie nach tödlichem Stoß von Achtjährigem vor ICE

Titelbild
ICE-Zug.Foto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times28. August 2020

Der Beschuldigte im Verfahren um den tödlichen Stoß eines Jungen vor einen ICE wird in eine Psychiatrie eingewiesen. Das Landgericht Frankfurt am Main erklärte den 41-Jährigen am Freitag zwar wegen einer paranoiden Schizophrenie erwartungsgemäß für schuldunfähig. Trotzdem gehe weiter große Gefahr von dem Täter aus, was die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nötig mache.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann Ende Juli 2019 den achtjährigen Jungen und dessen Mutter im Frankfurter Hauptbahnhof absichtlich vor den einfahrenden Zug gestoßen hatte. Die Frau konnte sich retten, der Junge wurde von dem ICE tödlich erfasst. „Wir sind zur Auffassung gekommen, es war Mord und versuchter Mord“, sagte der Vorsitzende Richter am Freitag. Der Täter habe abgewartet und die Opfer „zum rechten Zeitpunkt“ gestoßen.

Der festgestellte Vorsatz sei allerdings kein Widerspruch zur Schuldunfähigkeit. Die Kammer zeigte sich überzeugt, dass „eine akute paranoide Schizophrenie“ den Mann zum Tatzeitpunkt handlungsunfähig gemacht habe. Die eingesetzten Gutachter hätten „hieran keinen Zweifel“ gelassen und ihm eine lebenslange „seelische Behinderung“ attestiert.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem aus Eritrea stammenden Mann, der vor seiner Tat in der Schweiz lebte, in dem sogenannten Sicherungsverfahren vor dem Landgericht ursprünglich Totschlag vorgeworfen und seine Unterbringung in der Psychiatrie gefordert. Dort soll er laut Gericht nun mindestens bis zu einer möglichen Heilung oder ansonsten dauerhaft „im Zustand der Pflege verbleiben“. Der Richter zeigte sich am Freitag sicher: „Ihre Krankheit heilen wir nicht.“ (afp)



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