Ende im Mordprozess nach Messerattacke auf Fritz von Weizsäcker in Sicht

Der Mordprozess nach dem tödlichen Messerangriff auf den Berliner Chefarzt Fritz von Weizsäcker könnte am Mittwoch zu Ende gehen.
Titelbild
Polizisten führen Gregor S. nach der Tat aus der Schlosspark-Klinik ab.Foto: Paul Zinken/dpa/dpa
Epoch Times7. Juli 2020

Die Verteidigung des 57-jährigen Angeklagten sowie die Staatsanwaltschaft müssen noch plädieren, außerdem steht Gregor S. das letzte Wort zu. Womöglich wird danach bereits ein Urteil verkündet. S. gibt für den Angriff vom 19. November 2019 jahrelangen Hass auf den Ex-Bundespräsidenten und Vater des Opfers, Richard von Weizsäcker, an.

Der Angeklagte stach seinem Geständnis und den Ermittlungen zufolge gegen Ende eines Vortrags des Mediziners im Berliner Schlossparkklinikum auf Fritz von Weizsäcker ein. Bei der Tat war ein Polizeibeamter eingeschritten, der privat unter den Zuhörern der Veranstaltung war. Auch auf ihn stach S. mit dem Messer ein. Bei einer Verurteilung kommt eine Unterbringung in der Psychiatrie in Betracht.

Schuldfähigkeit war zentrale Frage des Prozesses

Die Schuldfähigkeit des 57-Jährigen war seit Beginn des Prozesses eine zentrale Frage. Er selbst bezeichnet sich als „Zwangsneurotiker“. Die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Anklageschrift davon aus, dass S. die Tat „im Zustand der erheblich verminderten Schuldfähigkeit“ beging.

Alexander Böhle diagnostizierte Gregor S.  eine zwanghafte Persönlichkeitsstörung. Er konnte sein Gutachten nur aufgrund von Unterlagen und der Beobachtung des Angeklagten im Gerichtssaal erstellen, da der Angeklagte sich ihm gegenüber nicht äußern wollte.

Laut Gutachter gibt es zahlreiche Hinweise auf eine Zwangserkrankung. Dazu zählten die räumliche Orientierungslosigkeit, von der Kollegen und der Angeklagte berichteten, seine Wasch- und Reinlichkeitszwänge am Arbeitsplatz im Gegensatz zur Verwahrlosung der eigenen Wohnung. (afp/sua)



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