Mordfall Lübcke: Bundesanwaltschaft gibt Verfahren um Waffenbeschaffer ab

Seit Juni müssen sich Stephan Ernst und sein mutmaßlicher Helfer Markus H. für den Mordanschlag auf Walter Lübcke vor Gericht verantworten. Doch es gab noch einen dritten Verdächtigen.
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Das Haus des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke.Foto: Swen Pförtner/dpa/dpa
Epoch Times10. Juli 2020

Im Mordfall Lübcke hat der Generalbundesanwalt das Ermittlungsverfahren gegen den mitverdächtigten Waffenhändler abgegeben. Zuständig ist nun die Staatsanwaltschaft Paderborn, wie ein Sprecher der Bundesanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe sagte.

Der 65-Jährige soll dem Hauptangeklagten Stephan Ernst 2016 die Waffe verkauft haben, mit der Anfang Juni 2019 der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke erschossen wurde. Deswegen werden dem Mann noch fahrlässige Tötung und ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Für die Verfolgung dieser Straftaten ist die Bundesanwaltschaft nicht zuständig.

Ernst (46) und sein mutmaßlicher Helfer Markus H. (44) stehen seit Juni in Frankfurt vor Gericht. Ernst soll Lübcke nachts auf dessen Terrasse mit einem Kopfschuss getötet haben, weil dieser sich für die Aufnahme von Flüchtlingen ausgesprochen hatte. H. ist wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Er soll zwar nichts von dem konkreten Anschlagsplan gewusst haben. Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft musste er aber grundsätzlich mit einer solchen Tat rechnen. Der Rechtsextremist habe Ernst Zuspruch und Sicherheit vermittelt.

Dem mit H. festgenommenen Waffenhändler hatte die Bundesanwaltschaft ebenfalls Beihilfe vorgeworfen. Auch er saß mehr als ein halbes Jahr in Untersuchungshaft – bis der Bundesgerichtshof (BGH) im Januar überraschend den Haftbefehl aufhob. Die Richter hatten Zweifel, ob der Mann 2016 wirklich schon ahnen konnte, was für eine Tat Ernst mit der Waffe mehr als zweieinhalb Jahre später begehen würde.

Der Generalbundesanwalt hatte argumentiert, dem Händler müsse bewusst gewesen sein, dass Ernst ein gewaltbereiter Rechtsextremist war. Er habe also zumindest in Kauf genommen, dass dieser aus politischen Motiven töten könnte. Das überzeugte den BGH nicht: Im Rahmen einer illegalen „Geschäftsbeziehung“ habe Ernst dem Händler zwischen 2014 und 2018 mehrere Waffen abgenommen, die er zum Teil mit Gewinn weiterverkauft habe. Er habe sich auch nie gezielt nach einer Waffe erkundigt, die sich gut für ein Verbrechen eignen würde.

Als der Generalbundesanwalt Ende April vor dem Frankfurter Oberlandesgericht Anklage erhob, spielte der Waffenhändler keine Rolle mehr. Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht, hieß es auf Nachfrage. Das Verfahren lag aber weiter in Karlsruhe – bis jetzt. (dpa)



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