Festnahme und Anklage gegen zwei mutmaßliche deutsche IS-Kämpferinnen

Titelbild
Anhänger der Terrormiliz Islamischer Staat (Symbolbild).Foto: Getty Images
Epoch Times30. März 2021

Weil sie Anhängerin der islamistischen Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) gewesen sein soll, hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main vor dem Oberlandesgericht Anklage gegen eine mutmaßliche IS-Rückkehrerin erhoben.

Die 32-Jährige soll Kriegsverbrechen sowie Verbrechen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz begangen haben, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Zudem wirft sie ihr Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor.

Im Juni 2014 sei Kim A. mit ihrem Mann nach Syrien gereist und habe sich dem IS angeschlossen. Ihm sei sie zwischen August 2014 und Juli 2016 zu seinen Einsatzorten gefolgt. Zusammen hätten sie insgesamt sechs Unterkünfte besetzt, deren rechtmäßige Bewohner von den Islamisten zuvor vertrieben, inhaftiert oder getötet worden sein sollen.

Die 32-Jährige soll ein Sturmgewehr besessen und es zu Schießübungen benutzt haben. Nach ihrer Flucht aus dem Herrschaftsgebiet des IS im August 2016 habe sie sich noch mehrere Jahre in Syrien aufgehalten, bis sie sich zur Rückkehr nach Deutschland entschlossen haben soll. Nach ihrer Ankunft in Deutschland am 2. Oktober 2020 wurde die Frau festgenommen.

Stefanie A. wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung festgenommen

Bereits am 24. März hat die Bundesanwaltschaft hat aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 20. Juli
2020 die deutsche Staatsangehörige Stefanie A. bei ihrer Einreise am Flughafen Berlin durch Beamte des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein vorläufig festnehmen lassen.

Die Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) in zwei Fällen dringend verdächtig. Zudem besteht der dringende Tatverdacht der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht (§ 171 StGB) und des Kriegsverbrechens gegen Personen (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 VStGB).

Laut Haftbefehl reiste Stefanie A. im Sommer 2016 mit ihrem minderjährigen Sohn zu ihrem Ehemann nach Syrien, um im Herrschaftsgebiet der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ zu leben. Der Ehemann hatte Deutschland bereits im Sommer 2015 verlassen und sich für den IS an den bewaffneten Auseinandersetzungen in Syrien beteiligt.

Staatsanwaltschaft: 15-jähriger Sohn nahm aktiv an militärischen Operationen teil

Nach ihrer Ankunft in Syrien schloss sich Stefanie A. dem IS an. Bis zum Frühjahr 2018 hielt sie sich mit ihrer Familie in den Ortschaften Raqqa,
Gharanji und Hajin auf. Dort führte die Beschuldigte den Haushalt. Weiter veranlasste sie zusammen mit ihrem Ehemann, dass der damals unter 15 Jahre alte Sohn in einem militärischen Ausbildungslager der Terrororganisation Unterricht im Umgang mit Schusswaffen erhielt.

Der Sohn wurde zudem aktiv bei militärischen Operationen eingesetzt. Zu einem derzeit nicht näher feststellbaren Zeitpunkt betätigte sich Stefanie A. selbst als Kämpferin für den IS. Für ihren Einsatz erhielt die Familie finanzielle Versorgungsleistungen von der Organisation.

Im März 2018 kam der Sohn der Beschuldigten bei einem Luftangriff in Hajin ums Leben. Stefanie A. und ihr Ehemann folgten dem IS nach Baghus, wo beide schließlich festgenommen wurden.

Am 25. März setzte der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs den Haftbefehl gegen die deutsche Staatsangehörige Stefanie A. in Vollzug gesetzt. Die angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. (afp/er)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion