Französische MeToo-Aktivistin wegen Verleumdung verurteilt

Die MeToo-Aktivistin Muller soll einem früheren Fernsehmanager 20.000 Euro zahlen, dem sie öffentlich sexuelle Belästigung vorgeworfen hatte. Ein Gericht in Paris verurteilte sie wegen Verleumdung.
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Ein Gericht in Paris verurteilte die Journalistin Sandra Muller am Mittwoch wegen Verleumdung. Foto: iStock
Epoch Times25. September 2019

Die französische MeToo-Aktivistin Sandra Muller soll einem früheren Fernsehmanager 20.000 Euro zahlen, dem sie öffentlich sexuelle Belästigung vorgeworfen hatte. Ein Gericht in Paris verurteilte die Journalistin am Mittwoch wegen Verleumdung. Zudem muss Muller demnach den Beitrag löschen, in dem sie den Mann namentlich beschuldigt hatte. Ihr Anwalt kündigte Rechtsmittel an.

Der frühere Chef eines französischen Privatsenders, Eric Brion, hatte insgesamt 65.000 Euro Schadenersatz und Gerichtskosten von Muller verlangt. Sie hatte ihn 2017 im Onlinedienst Twitter beschuldigt, sie bei einer Veranstaltung in Cannes mit anzüglichen Aussagen gedemütigt zu haben. Brion habe damals zu ihr gesagt: „Du hast große Brüste. Du bist genau mein Typ. Ich werde dich die ganze Nacht zum Orgasmus bringen.“

Brion gab in der französischen Zeitung „Le Monde“ zu, „unangebrachte Bemerkungen“ gemacht zu haben und sich dafür entschuldigt zu haben. Er berief sich vor Gericht auf sein „Recht zum Flirten“. Mullers Beitrag auf Twitter habe ihn fälschlicherweise als Sexualstraftäter dargestellt, das öffentliche Aufsehen habe seine Karriere ruiniert.

Mullers Anwalt Francis Szpiner nannte das Urteil „nicht der heutigen Zeit entsprechend“ und kündigte Berufung an. Mueller gilt als Begründerin der MeToo-Szene in Frankreich: Unter dem Hashtag #balancetonporc (zu deutsch: Verpfeif‘ das Schwein) hatte sie Frauen dazu aufgerufen, Männer öffentlich an den Pranger zu stellen, von denen diese sexuell belästigt worden waren. (afp)

 

 



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