Früherer islamistischer Kämpfer zu Bewährungsstrafe verurteilt

Das Berliner Kammergericht verurteilte einen 36-jährigen Mann wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Syrien zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Khalid A. wurde im August vergangenen Jahres in Potsdam festgenommen.
Titelbild
Ein Richterhammer.Foto: Uli Deck/Archiv/dpa
Epoch Times6. Mai 2021

Das Berliner Kammergericht hat einen 36-jährigen Mann wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Syrien zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Die Bewährungszeit wurde auf vier Jahre festgelegt, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Der Angeklagte Khalid A. war im August vergangenen Jahres in Potsdam festgenommen worden. Das Urteil fiel bereits am Dienstag.

Laut Anklage der Bundesanwaltschaft soll sich der Mann 2013 in seinem Heimatland Syrien den als Terrororganisationen eingestuften Gruppen Ahrar al-Tabka und Ahrar al-Scham angeschlossen haben.

Die Gruppen kämpften demnach im syrischen Bürgerkrieg gegen Machthaber Baschar al-Assad und wollten einen „religiös-fundamentalistischen Staat nach den Regeln der Scharia“ errichten.

A. soll mit einem Maschinengewehr bewaffnet an den Kämpfen um die Stadt Tabka teilgenommen haben. Nach der Einnahme der Stadt soll er Wohnungen für Kämpfer beschafft haben, nachdem die rechtmäßigen Eigentümer vertrieben worden waren. Zudem sei er Medienvertreter der Islamisten gewesen und habe Ereignisse dokumentiert. Bis Anfang 2014 soll an der Bewachung eines Staudamms mitgewirkt haben. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion