Sexuelle Nötigung: Ex-Präsident von Münchner Musikhochschule muss ins Gefängnis

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Belästigung am Arbeitsplatz.Foto: iStock
Epoch Times9. Oktober 2019

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftstrafe gegen den ehemaligen Präsidenten der Musikhochschule München, Siegfried Mauser, wegen sexueller Nötigung bestätigt. Mauser, der die Musikhochschule bis zum Jahr 2014 leitete, muss nach dem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss nun ins Gefängnis.

Nach den Feststellungen des Landgerichts München I hatte er 2007, 2009 und nochmals 2013 eine Bewerberin für die Stelle einer Sängerin auf das Sofa in seinem Büro gestoßen, festgehalten und trotz Gegenwehr und verbalen Protests sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen. Hierfür verurteilte ihn das Landgericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.

2004 hatte der Musikprofessor ebenfalls in seinem Büro Sex mit einer Bewerberin auf eine Assistentenstelle. Hier sprach ihn das Landgericht frei, weil nicht erwiesen sei, dass dies gegen den Willen der Frau geschah.

Sowohl Mauser als auch die Staatsanwaltschaft und die Assistenzbewerberin legten hiergegen Revisionen ein. Diese wies der BGH nun ab. Damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig. (afp)



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