Frankfurt sagt Querdenken-Demo ab – Kampf um Deutungshoheit geht weiter

Nach Angaben der Stadt Frankfurt wird die Querdenken-Demo am 12. Dezember abgesagt - angeblich zum Wohle der Gesundheit des Volkes. Die Regierung geht von einer Gefährdung durch die Verbreitung des Coronavirus aus. Ob politische Gründe hinter diesem Statement stehen, ist bisher nicht bekannt. Doch der Kampf um die Deutungshoheit der Ereignisse findet nicht nur in Frankfurt statt ...
Titelbild
Plakat auf Leipziger Querdenken-Demo.Foto: Screenshot ibasid/https://www.youtube.com/watch?v=sdNqAmCAHYg
Von 9. Dezember 2020

Wenige Tage vor der bundesweiten Großdemonstration „Wiege der Demokratie – Für Frieden und Freiheit“, bei der 40.000 Menschen erwartet werden, sagt die Stadtregierung Frankfurt unter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) die Veranstaltung durch ihre Versammlungsbehörde ab.

Organisator der Kundgebung mit anschließendem Umzug ist die Bürgerinitiative „Querdenken-69“ in Kooperation mit weiteren „Querdenken“-Initiativen. Diese haben bundesweit Busreisen zur Demo organisiert und angekündigt, die Demoteilnehmer auf die verschiedenen Veranstaltungsorte in Frankfurt bestmöglich zu verteilen.

Im Gegenzug hatten vom Verfassungsschutz beobachtete linksextreme Organisationen und Portale Aufrufe zu Gegendemonstrationen veröffentlicht, wie die Epoch Times bereits berichtete. Auf eine Presseanfrage der Epoch Times zum Stand der Dinge antwortete die Stadt Frankfurt bisher nicht.

Frankfurter Statement zur Absage

Stattdessen veröffentlichte die Stadt Frankfurt die Mitteilung, dass die für den 12. Dezember geplante Kundgebung an zwölf Orten der Innenstadt mit anschließendem Demonstrationszug abgesagt werde. Ob es sich bei der Absage um eine politisch gewollte Entscheidung unter dem Deckmantel der Pandemiegesetze oder eine Entscheidung aufgrund einer tatsächlich befürchteten Gefahr für die Bevölkerung handelt, ist noch unklar.

Laut einem offiziellen Statement der Stadtregierung Frankfurt handele es sich bei „Querdenken69-Frankfurt“ um eine Organisation, die die derzeit angeordneten Maßnahmen zum Schutz vor dem Virus ablehne und die Auswirkungen der Infektion verharmlose oder vollständig negiere, heißt es in der Begründung.

Man gab zwar zu, dass das „Grundrecht der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 GG ein hohes Rechtsgut“ sei, in das nur zum Schutz gleichgewichtiger anderer Rechtsgüter eingegriffen werden dürfe, schränkte aber dabei ein, dass dies der Fall wäre, „wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch eine Versammlung gefährdet ist.“

Nach Auffassung der Versammlungsbehörde ist durch die geplante Versammlung mit Demonstrationsaufzug die öffentliche Sicherheit, nämlich Artikel 2 GG (Grundrecht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Gesundheit) unmittelbar gefährdet.“

(Stadtregierung Frankfurt)

Stadt Frankfurt wähnt Bevölkerung in Gefahr

Eine Gefahr für die „Gesundheit der Bevölkerung“ sieht die Stadt im Gesamtkontext: zwölf dezentrale Kundgebungen, Demonstrationszug aller Teilnehmer durch die Frankfurter Innenstadt, zu erwartende Gegendemonstrationen, Gefahren von Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Gruppierungen.

Es wird befürchtet, dass eine „Versammlung dieser Größenordnung am Samstag vor dem 3. Advent mit ohnehin erhöhtem Besucheraufkommen wegen der zu erledigenden Weihnachtseinkäufe“, angesichts der hohen Frankfurter Corona-Zahlen zu einer Durchmischung von Demonstranten und Passanten führe. Zudem hätte es auch bei früheren Querdenken-Demonstrationen massive Verstöße gegen die Corona-Auflagen gegeben. Man verweist dabei auf die schließlich aufgelöste Demo vom 14. November in Frankfurt.

In den der Entscheidung der Versammlungsbehörde vorausgegangenen Kooperationsgesprächen zwischen Anmelder, der Polizei und dem Ordnungsamt konnte durch den Anmelder nicht überzeugend dargestellt werden, dass er in der Lage und auch gewillt ist, die Einhaltung der absolut elementaren Hygieneregeln, wie das Tragen der Mund-Nase-Bedeckungen und der Einhaltung der Mindestabstände, sicherzustellen.“

Man erwarte „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ eine kollektive Nichteinhaltung jeglicher Schutz- und Hygienekonzepte und der verfügten Auflagen.

Grundrecht gegen Grundrecht im Kampf?

Die Stadt Frankfurt urteilte, dass bei der „Gegenüberstellung der beiden kollidierenden Grundrechte aus Artikel 2 und Artikel 8 GG“ das öffentliche Interesse am Schutz der Bevölkerung vor einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus schwerer wiege als das Grundrecht der Versammlungsfreiheit.

Durchführungsalternativen zur geplanten Veranstaltung wurden vom Anmelder abgelehnt, was nur noch ein Verbot zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit offen ließ.

Die geltenden Kontaktbeschränkungen und Hygieneregeln stehen nicht zur Disposition. Das aktuelle Infektionsgeschehen erfordert, dass alle Menschen sich solidarisch, vernünftig und rechtskonform verhalten“, wird Markus Frank, Sicherheitsdezernent in Frankfurt in der Pressemitteilung zitiert.

CDU-Stadtrat Markus Frank, der Sicherheitsdezernent der Stadt, wirft weiter Querdenken Frankfurt vor, die Gesundheitsgefährdung anderer Menschen in Kauf zu nehmen, weshalb man „nicht unter dem Deckmantel der Versammlungsfreiheit die behördliche Toleranz von Verstößen gegen Maskenpflicht und Sicherheitsabständen“ einfordern könne.

Laut „Hessenschau“ habe Frank bereits am Montag angekündigt, dass er eine „solch krude Veranstaltung zu verhindern“ suche und alles daran setze – zum Schutz der Bevölkerung. Dies ist dem CDU-Politiker nun dank seines öffentlichen Amtes als Sicherheitsdezernent auch gelungen.

Die „FAZ“ geht davon aus, dass „Querdenken“ einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht stellen werde, um das Verbot doch noch zu kippen. Im November hatten Richter bereits bei einer ähnlichen Kundgebung von der Stadt verlangt, unter strengen Auflagen (Maskenpflicht, Abstand) das Recht auf Versammlungsfreiheit zu ermöglichen.

Die „FAZ“ verweist jedoch auch auf das „Vorbild Bremen“. Hier hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Eilantrag von „Querdenken“ gegen das Verbot der Demo abgelehnt.

Kampf um die Deutungshoheit

In den Medien heißt es immer öfter, dass die Querdenken-Bewegung zur Gewaltbereitschaft neige und am äußerst rechten Rand der Gesellschaft anzusiedeln sei. Während einer Großdemo der Querdenker in Leipzig am 7. November kam es tatsächlich zu Auseinandersetzungen mit der Polizei.

Ein Reporterteam der Epoch Times war vor Ort und berichtete über Hintergründe, die medial zumeist ausgeklammert und teils sogar in verdrehtem Kontext berichtet wurden – mutmaßlich, um die öffentliche Meinung zu beeinflussen oder zumindest um durch Weglassung mutmaßlich einseitig zu informieren.

Die gegensätzlichen Sichtweisen sind unter anderem in zwei Videobeiträgen zu sehen. Dem unvoreingenommenen Betrachter könnten dabei durchaus Zweifel aufkommen, dass es sich um ein und dieselbe Veranstaltung handelt. Dabei handelt es sich um einen Bericht mit Interview der „Deutschen Welle“ und um ein sogenanntes „Mutmach-Video“ von Querdenken.

Düsseldorf: Querdenken bittet Polizei um Hilfe

Bei einer Querdenken-Demo in Düsseldorf bat der Organisator die Polizei, eine Gruppe von rund 80 rechten Hooligans aus dem Versammlungsgeschehen zu entfernen, die sich unter die friedlichen Demonstranten gemischt hatten, wie ein Video des Geschehens zeigt. Ein Videobericht der „Bildzeitung“ begleitete den darauf folgenden Polizeieinsatz.

Die Zeitung berichtete auch über diverse Gegendemonstrationen an verschiedenen Orten der Stadt. Es waren Bilder von Personen mit Antifa-Flaggen zu sehen, die an mobile Einsatzkommandos erinnern könnten. Auch wurde mitgeteilt, dass sich unter den Gegendemonstranten Vertreter von Kirchen und Gewerkschaften befunden hätten und auch Krankenhaus- und Pflegepersonal sowie Kulturschaffende eines Bündnisses gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. Ob sich all diese von den Linksextremisten der Antifa ausdrücklich distanziert hatten, ist nicht bekannt. Nicht bekannt ist auch, ob die Gegendemonstranten die Polizei darum baten, die Extremisten aus ihren Gegendemonstrationen zu entfernen.



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