Haftstrafe für die Mutter der ermordeten kleinen Leonie

Titelbild
Justitia.Foto: iStock
Epoch Times21. Dezember 2021

Nach dem Mord des Stiefvaters an der kleinen Leonie aus Torgelow ist auch die Mutter des sechsjährigen Mädchens zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden.

Das Amtsgericht Neubrandenburg sprach die 27 Jahre alte Frau am Dienstag der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen für schuldig und verhängte eine Strafe von zwei Jahren Haft. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, wie eine Sprecherin des Gerichts sagte.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Mutter im Januar 2019 nach der Rückkehr vom Einkaufen ihre schwerverletzte Tochter in ihrer Wohnung auffand und keine Hilfe holte. Dazu habe sie mehrere Möglichkeiten gehabt, auch wenn ihr damaliger Lebensgefährte Druck auf sie ausübte.

Während die Mutter nicht zu Hause war, hatte der Stiefvater Leonie schwer misshandelt, weil sie ihm nicht gehorcht hatte. Einen Notarzt alarmierte er erst, als das Kind nicht mehr zu retten war.

Der inzwischen 30 Jahre alte ehemalige Lebensgefährte wurde deswegen 2020 vom Landgericht Neubrandenburg wegen Mordes durch Unterlassen und Misshandlung Schutzbefohlener zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Vor Gericht hatte er behauptet, Leonie habe sich die Verletzungen bei einem Treppensturz zugezogen.

Das Amtsgericht Neubrandenburg kam nun zu der Überzeugung, dass auch die Mutter nicht angemessen auf den Zustand des Mädchens reagierte, nachdem sie in die Wohnung zurückgekehrt war.

Mit dem Strafmaß gingen die Richter über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die zwei Jahre auf Bewährung verlangt hatte. Leonies Vater hatte als Nebenkläger über seinen Anwalt drei Jahre Gefängnis beantragt, der Verteidiger der Angeklagten einen Freispruch. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion