Hauptangeklagter im Lübcke-Prozess: „Wir sind nicht davon ausgegangen, dass wir erwischt werden“

Insgesamt sollen drei Verhandlungstage für die Aussage und Rückfragen verwendet werden, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel am vierten Verhandlungstag am 2. Juli vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. 
Titelbild
Die Witwe des Opfers, Irmgard Braun-Lübcke, und ihre Söhne, kommen in den Gerichtssaal am 2. Juli 2020.Foto: Ronald Wittek - Pool/Getty Images
Epoch Times2. Juli 2020

Im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke soll der Hauptangeklagte Stephan E. ab dem 30. Juli aussagen.

Einer der Söhne Lübckes soll bereits am 28. Juli in den Zeugenstand treten. Er ist zusammen mit seinem Bruder und seiner Mutter Nebenkläger im Prozess. Im August wurden drei Prozesstage für die Zeugenaussagen von Polizeibeamten blockiert.

Am Donnerstag wurde in dem Prozess ein drittes Vernehmungsvideo von E. vom 5. Februar gezeigt. Darin präzisierte er seine Angaben aus der zweiten Vernehmung vom Januar. Die Attacke auf Lübcke, bei der der Politiker ursprünglich geschlagen und mit einer Waffe habe bedroht werden sollen, habe schnell gehen sollen, sagte E. Über mögliche Konsequenzen einer „Abreibung“ hätten er und sein mitangeklagter mutmaßliche Komplize Markus H. nicht nachgedacht. „Wir sind nicht davon ausgegangen, dass wir erwischt werden“, sagte E. Wie die Attacke genau hätte ablaufen sollen, hätten sie „nicht vor Augen gehabt“.

Sie hätten sich keine Gedanken darüber gemacht, dass Lübcke sie eventuell anzeigen könnte, sagte E. weiter. Ziel der geplanten Aktion sei gewesen, dass Lübcke keine ähnlichen Äußerungen wie auf einer Bürgerversammlung in Lohfelden mehr tätige. Bei dieser Veranstaltung im Jahr 2015 hatte Lübcke die Eröffnung eines Flüchtlingsheims in dem Ort verteidigt.

Haftentlassung für Mitangeklagten abgelehnt

Das Gericht lehnte einen Antrag der Verteidigung ab, den Mitangeklagten Markus H. aus der Haft zu entlassen und ihn zu entschädigen. Derzeit sei eine Entschädigung unbegründet, sagte Sagebiel. Sollte H. freigesprochen werden, werde der Senat darüber entscheiden.

Im Hessischen Landtag fasste der Untersuchungsausschuss zum Mord an Lübcke derweil die ersten Beweisbeschlüsse. Sechs Anträge seien am Donnerstagvormittag einstimmig beschlossen worden, teilte der Landtag mit. Weitere Termine des Ausschusses würden nach der parlamentarischen Sommerpause vereinbart. Der SPD-Politiker Gerald Kummer wurde einstimmig zum Berichterstatter gewählt.

„Mit den umfangreichen Beweisbeschlüssen fordern wir in großem Umfang Akten, die im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand stehen, von Landes-, Bundes- und Kommunalbehörden sowie der Justiz an, damit sich der Ausschuss hieraus ein umfassendes Bild machen kann“, erklärte der Ausschussvorsitzende Christian Heinz (CDU). (afp/sua)



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