Höchststrafe für Schlosser wegen vergifteter Pausenbrote

Im Prozess um Mordversuche mit vergifteten Pausenbroten in einer Firma in Nordrhein-Westfalen ist der 57-jährige Angeklagte zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
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Wegen eines Mordversuchs und diverser schwerster Körperverletzungsdelikte verhängten die Richter gegen den Angeklagten Klaus O. lebenslange Haft.Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Epoch Times8. März 2019

Er schüttete drei Kollegen aus unbekannten Gründen extrem giftige Schwermetallverbindungen auf Pausenbrote oder in Getränke und fügte ihnen damit irreparable Gesundheitsschäden zu: Für diese Verbrechen verurteilte das Landgericht im nordrhein-westfälischen Bielefeld einen 57-jährigen Schlosser am Donnerstag zu der härtestmöglichen Strafe. Wegen eines Mordversuchs und diverser schwerster Körperverletzungsdelikte verhängten die Richter gegen den Angeklagten Klaus O. lebenslange Haft, erkannten auf besondere Schuldschwere und ordneten Sicherungsverwahrung an.

Der Angeklagte sei ein für seine Mitmenschen hochgefährlicher Serientäter, dessen Taten eine wahrhaft gespenstische Dimension hätten, betonte der Vorsitzende Richter Georg Zimmermann in seiner Urteilsbegründung, die zeitweise einen schneidenden Unterton hatte. „Die Folgen für seine drei Opfer sind grauenhaft und werden es auch für immer bleiben.“ Das Gericht habe während des Prozesses keine Hinweise darauf erhalten, dass O. jemals Zweifel an seinem Tun gehabt oder gezögert habe.

Nach Feststellung der Richter hatte der als „Sonderling“ geltende Facharbeiter in seinem Betrieb in Schloss Holte-Stukenbrock über Jahre hinweg drei Kollegen seiner Abteilung heimlich vergiftet. Er beschäftigte sich demnach über Jahre hinweg intensiv mit der Wirkung hochgiftiger Substanzen und erforschte diese in einem zu Hause eingerichteten Labor systematisch. Zwischen 2015 und 2018 setze er dann unterschiedliche toxische Stoffe ein, um seinen Arbeitskollegen zu schaden.

Am schwersten traf es demnach einen 23-jährigen Werkstudenten, dem der unscheinbare hagere Mann mit dem gestutzten angegrauten Bart 2016 mit einer hochtoxischen Quecksilberverbindung irreparable Gehirnschäden zufügte. Er liegt seit 2016 im Koma, verlor alle Bewusstseinsfunktionen und wird von seinen Eltern gepflegt. Diesen Fall wertete das Gericht als versuchten Mord.

Der junge Mann existiere lediglich noch als die „leblose Hülle“ seiner selbst, sagte Zimmermann. Der Angeklagte habe seine Hirnfunktionen „ausgeschaltet“ und das aufgrund seines Wissens über Gifte auch genau gewusst. Die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit, die für einen Mord vorgesehene lebenslange Freiheitsstrafe bei einem Versuch zu mildern, sei in diesem Fall „nicht verdient“. Die Folgen für das Opfer und seine Angehörigen seien kaum anders als bei einem vollendeten Mord.

In zwei anderen Fällen streute der Angeklagte, der nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung leicht autistische Züge trägt, aber als voll schuldfähig eingestuft wird, anderen Kollegen hochgiftige Blei- und Cadmiumvergiftungen ins Essen. Auch sie erlitten irreparable Schäden, einer ist Dialysepatient und kann nicht mehr arbeiten. Einer der beiden schöpfte auch Verdacht, sicherte Proben und schlug Alarm. Dadurch wurde der Angeklagte im vergangenen Mai letztlich überführt und festgenommen.

Mit seinem Urteil folgte das Gericht nach einem dreieinhalbmonatigen Verfahren den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die Verteidigung hatte auf eine befristete Gefängnisstrafe plädiert. Vertreter der Nebenklägerseite äußerten sich zufrieden. Das Urteil gegen O. sei „zu Recht“ so ausgefallen, bekräftigte Opferanwalt Ralph Niemeier. Der Angeklagte sei hochgradig gefährlich.

Die Beweggründe des Beschuldigten blieben dabei vollkommen unklar, weil dieser sich in keiner Weise äußerte. Die Urteilsverkündung verfolgte er wie bereits den gesamten Prozess unbewegt. „Wir wissen nichts“, sagte Richter Zimmermann mit Blick auf das Innenleben des Angeklagten.

Für das Gericht stehe allerdings fest, dass sein misstrauisch gewordenes Opfer mit großer Sicherheit Menschenleben gerettet habe. Der Angeklagte sei für eine „unüberschaubare Anzahl von Menschen und damit für die Allgemeinheit gefährlich“, bekräftigte der Richter.

Die von ihm zur Vergiftung des Werkstudenten eingesetzte Substanz sei nach Angaben von Experten toxischer als chemische Kampfstoffe aus dem Ersten Weltkrieg. Zudem habe sich der Angeklagte nachweislich auch mit der Wirkungsweise biologischer Pilzgifte und dem radioaktiven Giftstoff Polonium auseinandergesetzt. (afp)



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